Hallo an alle,
ich hätte eine knifflige Frage auf die ich bisher (auch nach Konsultierung der AK) noch keine schlüssige Antwort bekommen habe.
Ich hätte die Chance auf eine Stelle als Consultant in Festanstellung. Von den beruflichen Rahmenbedingungen wäre alles klar ausdikutiert und eine absolute Verbesserung zur jetztigen Situation.
Der einzige Haken ist nun, dass der Vertrag von einer Deutschen GmbH ausgestellt würde und somit - laut Rückfrage bei der Arbeiterkammer - Deutsches Arbeitsrecht gilt. Als Dienstort ist Wien definiert, eventuelle Reisekosten würden auch von Wien aus abgerechnet.
Die Frage ist nun: wie schaut das Ganze mit den gesetzlichen Abgaben aus?
Insbesondere würde mich interessieren:
- Können sich in so einem Fall unsere Finanzminister gegenseitig in die Quere kommen? Wer kassiert die gesetzlichen Abgaben (D oder AT)?
- Wie sieht es mit der Einzahlung in die Pensionskasse aus? In AT geht das ja automatisch, aber in diesem Fall?
- derzeit bin ich über die GKK versichert. Wie würde das in diesem Fall aussehen bzw. Mitversicherung von Kindern?
Vielleicht sehe ich das Ganze ein wenig zu kompliziert - aber der AK-Experte meinte, dass ein deutscher Arbeitsvertrag unter anderem im schlimmsten Fall auch Sachen wie "Hartz IV" beinhalten könnte, und das hat mich letztendlich doch sehr verunsichert.
Mir geht es Familienvater im Großen und Ganzen um die soziale Absicherung aller Familienmitglieder. Wäre für alle Auskünfte die Licht hinter die Sache bringen dankbar!
LG,
Fritz
Deutscher Vertrag, Dienstort Österreich
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mfG
RA Michael Gruner
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