Haftung als Mitarbeiter?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
humanity
Beiträge: 1
Registriert: 02.10.2008, 20:46

Haftung als Mitarbeiter?

Beitrag von humanity » 02.10.2008, 21:01

Ich arbeite der Zeit noch bei einem Unternehmen als Verkäufer / Bauleiter. Wir richten so Lokale und Hotels ein.
Ich bin noch 23 und hab einen schon sehr verantwortungsvollen job.
Nun hatten wir einen Auftrag den ich gebauleitet habe und es ging mehr oder weniger einiges drunter und drüber. Schluss endlich ist das ganze so ausgegangen, dass die Firma bei der ich arbeite nun vor Gericht steht mit dem Kunden von uns.

Es ging darum, dass die Firma die Leistungen nicht rechtzeitig erbracht hatte, hing aber auch mit dem zusammen, dass die Subfirmen die meißte Schuld teilen.

Nun ging es auch um eine Bauanzeige, die ich nicht rechtzeitig eingeschickt habe, die noch nachträglich zu ändern war. Heute meinte mein Chef, wenn wir dieses Gerichtsverfahren verlieren, dann fliege ich raus. Weil ich während dieses Verfahrens eben nicht 100% meine Arbeit gemacht habe.

Das wäre mir eigentlich egal, weil ich so und so vor hatte vor diesem Gespräch ihm zu sagen, dass ich kündigen will.
Bei dem Verfahrne gehts um 130.000 €.

Ich habe nur so die Befüchrtung, dass wenn ich kündige und damit, der Firma eigentlich mehr schade vor Gericht, (denke, das schaut blöd aus) und vielleicht auch so sein wird, dass die Firma den Fall verlieren wird, dass er versuchen könnte, das ganze gegen mich zu richten.

Kann ich zur Verantwortung gezogen werden, was diese Firma verbockt?
Oder könnte er mich verklagen anschließend, oder ähnliches, dass ich mit Absicht meine Leistung nicht zu 100% erbracht habe, um die Firma zu schädigen?



Dr.iur.inspe
Beiträge: 98
Registriert: 06.05.2008, 12:41

Beitrag von Dr.iur.inspe » 03.10.2008, 14:36

hallo,

in ihrer ausübung galten sie als beschaffungsgehilft, dh die firma haftet für ihr verschulden so wie für ihr eigenes.
nur wenn sie fahrlässig oder mit vorsatz ein verschulden herbeigeführt haben, gibt es die möglichkeit eines regresses seitens der firma gegen sie.
haben sie also keine ihnen vorwerfbare rechtswidrige handlung gemacht, die kausal war für den schaden der eingetreten ist, dann brauchen sie sich keine sorgen zu machen.
wegen der kündigung: das spielt beim einem gerichtsverfahren nicht wirklich eine große rolle, also kündigen sie ruhig wenn sie wollen!

mfg

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste