Angeblich gibt es da einen Paragraphen im Einkommensteuergesetz. Vorzug aus dem Dienstverhältnis. Kann mir wer weiterhelfen.
dANKE
Parkplatz am Arbeitsplatz
parkplatz
hallo libelle,
sollte dir in einer gegend mit parkraumbewirtschaftung (kurzparkzone !!) vom arbeitgeber ein parkplatz zur verfügung gestellt werden, so musst du einen sachbezug bezahlen (ich glaub 14,53 Euro von der lohnsteuerbemessungsgrundlage).
lg patriotin
sollte dir in einer gegend mit parkraumbewirtschaftung (kurzparkzone !!) vom arbeitgeber ein parkplatz zur verfügung gestellt werden, so musst du einen sachbezug bezahlen (ich glaub 14,53 Euro von der lohnsteuerbemessungsgrundlage).
lg patriotin
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