Hallo,
ich brauche Auskunft über folgenden Fall:
ich arbeite in Wien im 12ten Bezirk und muss zu einer Schulung im 21ten (lt. Routenplaner 16,25 km/Strecke). Ich wohne jedoch im Burgenland, und fahre direkt von zu Hause zur Schulung und am Abend wieder nach Hause (154 km/Strecke).
Als KV ist der KV für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben anzuwenden.
Stehen mir Diäten und/oder KM-Geld zu, wenn ja wieviel?
Danke für eure Hilfe.
Klaus
Diäten, KM-Geld?
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- Beiträge: 224
- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Hallo Klaus!
Ich nehme an, dein regulärer Dienstort ist im 12en. Als Dienstreisen (mit Anspruch auf Diäten und km-Geld) gelten nur Verrichtungen von Aufträgen (das können auch Schulungen sein) die außerhalb des Dienstortes führen. Die Stadt Wien gilt als ein Dienstort, den du somit nicht verlässt (reguläre Arbeitsstätte im 12en und Schulungsort im 21en)
Eventuell könnte es in deinem Betrieb eine Betriebsvereinbarung geben, die bei Verlassen der Betriebsstätte, ohne dass du den Dienstort verlässt zumindest ein Taggeld vorsieht (€ 2,20 je Stunde, ab der 3. Stunde (uU € 1,20), max. 26,40 pro Tag)
Für Fahrten zwischen Whg. und Dienstort gibt es keine Diäten oder Km-Geld, du kannst steuerlich nur die Pendlerpauschale geltend machen.
Ich nehme an, dein regulärer Dienstort ist im 12en. Als Dienstreisen (mit Anspruch auf Diäten und km-Geld) gelten nur Verrichtungen von Aufträgen (das können auch Schulungen sein) die außerhalb des Dienstortes führen. Die Stadt Wien gilt als ein Dienstort, den du somit nicht verlässt (reguläre Arbeitsstätte im 12en und Schulungsort im 21en)
Eventuell könnte es in deinem Betrieb eine Betriebsvereinbarung geben, die bei Verlassen der Betriebsstätte, ohne dass du den Dienstort verlässt zumindest ein Taggeld vorsieht (€ 2,20 je Stunde, ab der 3. Stunde (uU € 1,20), max. 26,40 pro Tag)
Für Fahrten zwischen Whg. und Dienstort gibt es keine Diäten oder Km-Geld, du kannst steuerlich nur die Pendlerpauschale geltend machen.
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