Ich habe eine dringende Frage über die Arbeitsbedingungen für auslänische Studierende aus so genannten Drittländern. Ich bin russische Staatsbürgerin und strudiere an einer Universität in Österreich. Neben dem Studium arbeite ich auf gerinfügiger Basis für eine Firma und verfüge über eine Beschäftigungbewilligung.
Vor kurzem habe ich gehört, dass Studierende aus Nicht-EU Ländern im Sommer (wenn es unifrei ist) mehr Stunden arbeiten dürfen und ihre Verdienstgrenze von 340 Euro überschreiten dürfen. Ist es wirklich so und wo kann man die ofizielle Bestätigung finden? Habe schon das ganze Ausländerbeschäftigungsgesetz durchgelesen, aber leider nichts gefunden

Wäre sehr dankbar für die Hilfe...