Hallo,
ich arbeite seit längerer Zeit als freier Dienstnehmer in einem Callcenter, das als "Kunden" u.a. eine Bank bzw. eine Pharmafirma hat. Ich telefoniere für beide Hotlines im Ausmass von insgesamt 40h/Woche.
Ende November habe ich einen zweiten Job angenommen (in diesem Fall eine Anstellung) und dort mein freies Dienstnehmerverhältnis bekanntgegeben.
Bei der Einstellung wurde mir versichert, dass der Job bei der alten Firma kein Problem sei und ich diesen weitermachen dürfe.
Jetzt aufeinmal, knapp zwei Monate später, stellt mich die neue Firma vor die Wahl, entweder arbeite ich nur für sie oder ich muss das Unternehmen verlassen.
Da ich in der neuen Firma nur für 20 Stunden angestellt bin und in der der alten im Schnitt für 40h gearbeitet habe, ist mir der alleinige 20h-Job finanziell gesehen einfach zu wenig.
Vorallem hätte ich mir auch eine gewisse Übergangsfrist erwartet, dass ich mich noch woanders hätte bewerben können.
Die neue Firma möchte eine schriftliche Verzichtserklärung, dass ich in der alten Firma nicht arbeite, weil ein gewisses Konkurrenzverhältnis zur Bank besteht.
Meine Fragen sind nun
a) wenn mir beim Vorstellungsgespräch gesagt wurde, dass ein freies DN-Verhältnis bei der anderen Firma zulässig ist, darf dann diese Meinung von heute auf morgen revidiert werden? Immerhin bin ich bei der ursprgl Firma laut Dienstplan schon für die nächsten vier Wochen auch eingeteilt!
b)da ich auf das Geld dringend angewiesen bin - was passiert, wenn ich die Verzichtserklärung unterschreibe und trotzdem dort weiterarbeite und man mich durch Zufall erwischt? Laut GKK darf der Sozialversicherungsträger auf Anfragen hin dem Dienstgeber keine Auskunft erteilen.
Was kann mir im schlimmsten Fall (außer der fristlosen Kündigung?) noch angehängt werden?
De facto steht nämlich die Hotline für die Pharmafirma in keinerlei Konkurrenzverhältnis zum Finanzwesen, eigentlich sollte ich für diese ja telefonieren dürfen...aber selbst das wird mir von der neuen Firma nicht erlaubt. Darf man mir ein freies DN-Verhältnis überhaupt untersagen?
Vielleicht kann mir jemand Tips geben - herzlichen Dank!
lG
Sea
Verzicht auf Nebenbeschäftigung?
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- Beiträge: 72
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Verzicht auf Nebenbeschäftigung?
Servus!
Also mit 20+40 Stunden = 60 Stunden verstösst du gegen das Arbeitszeitgesetz. Wenn dein neuer dienstgeber (und auch der alte) das mitbekommt, könnte es (theoretisch) probleme beim arbeitsinspektor geben.
zur erlaubnis
die neue firma begeht vertragsbruch, wenn sie jetzt das 2. Dienstverhältnis verbietet.
Aber du hast, mangels schriftform, auch keine schlagkräftigten beweise dich gegen das nebenbeschäftigungsverbot zu wehren.
Eine "fristlose" Entlassung sehe ich nicht machbar.
Die neue Firma weis seit Arbeitsbeginn vom 2. Dienstverhältnis.
Eine normale Kündigung wäre O.K.
Du könntest vielleicht noch "Motivkündigung" geltend machen, das wird aber wahrscheinlich nur heisse luft.
Der Zauberlehrling
_________________________________
Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Also mit 20+40 Stunden = 60 Stunden verstösst du gegen das Arbeitszeitgesetz. Wenn dein neuer dienstgeber (und auch der alte) das mitbekommt, könnte es (theoretisch) probleme beim arbeitsinspektor geben.
zur erlaubnis
die neue firma begeht vertragsbruch, wenn sie jetzt das 2. Dienstverhältnis verbietet.
Aber du hast, mangels schriftform, auch keine schlagkräftigten beweise dich gegen das nebenbeschäftigungsverbot zu wehren.
Eine "fristlose" Entlassung sehe ich nicht machbar.
Die neue Firma weis seit Arbeitsbeginn vom 2. Dienstverhältnis.
Eine normale Kündigung wäre O.K.
Du könntest vielleicht noch "Motivkündigung" geltend machen, das wird aber wahrscheinlich nur heisse luft.
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