Hallo!
Ich habe einen Dienstvertrag, der auf dem IT-Kollektivvertrag basiert und bekomme auch entsprechend den Mindestlohn laut Kollektiv.
Allerdings steht im Dienstvertrag drinnen ,daß dieses Entgeld auch 5 Überstunden pro Monat beinhaltet. Die 5 ÜS werden mir auch - wenn ich Plusstunden habe - monatlich von meinem Zeitsaldo abgezogen.
Wen ich jetzt also die 5 ÜS mache, falle ich ja eigentlich unter den Mindeststundensatz laut Kollektivvertrag.
Das ist ja nicht zulässig, da ja unterkollektivliche Bezahlung nicht gestattet ist, wenn der Dienstvertrag auf dem Kollektivvertrag basiert.
Liege ich mit meinem Gedankengang da richtig?
Wenn ja, gibt's da ev. irgendetwas schriftliches bzw. im Internet, auf das ich bei meiner Personaltante verweisen kann?
lg
Michael
Mindestkollektivlohen und Überstunden
RE: Mindestkollektivlohen und Überstunden
Hallo!
Ich würde meinen, Du liegst mit Deinem Gedankengang richtig. Eine Überstundenpauschale muss den Stundenlohn + Zuschläge enthalten. Wobei die Zuschläge extra im KV geregelt sein können.
Evtl. Links:
http://wien.arbeiterkammer.at/page.php? ... K&x=22&y=9
http://www.wkw.at/docextern/arbeitundso ... eltung.htm
Wobei ich Dir aber raten würde, Dir entsprechendes Material einfach bei der Arbeiterkammer zu besorgen.
Ich würde meinen, Du liegst mit Deinem Gedankengang richtig. Eine Überstundenpauschale muss den Stundenlohn + Zuschläge enthalten. Wobei die Zuschläge extra im KV geregelt sein können.
Evtl. Links:
http://wien.arbeiterkammer.at/page.php? ... K&x=22&y=9
http://www.wkw.at/docextern/arbeitundso ... eltung.htm
Wobei ich Dir aber raten würde, Dir entsprechendes Material einfach bei der Arbeiterkammer zu besorgen.
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