gesetz tiere
gesetz tiere
gibt es ein gesetz, in welchem geregelt wird, ob tiere am arbeitsplatz erlaubt sind? wenn ja, in welchem? bitte um antwort
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: gesetz tiere
Hallo!
Ich habe beruflich mit dem Arbeitsrecht zu tun, aber mir ist kein Gesetz bekannt, welches "Tiere am Arbeitplatz" regelt. Eine Ausnahme ist sicher ein Therapie- bzw. Begleithund zwecks Behindertenbegleitung.
Grundsetzlich haben Tiere in Betrieben nichts zu suchen. Das ist oft aus Gründen der Hygiene erforderlich.
Ein Verbot wird aber meist nur dann eingesetzt, wenn
Besucher oder andere betriebsfremde Personen gefährdet oder Belästigt werden, oder wenn es einfach nicht "geschäftsfördernd" ist.
Patrick
Ich habe beruflich mit dem Arbeitsrecht zu tun, aber mir ist kein Gesetz bekannt, welches "Tiere am Arbeitplatz" regelt. Eine Ausnahme ist sicher ein Therapie- bzw. Begleithund zwecks Behindertenbegleitung.
Grundsetzlich haben Tiere in Betrieben nichts zu suchen. Das ist oft aus Gründen der Hygiene erforderlich.
Ein Verbot wird aber meist nur dann eingesetzt, wenn
Besucher oder andere betriebsfremde Personen gefährdet oder Belästigt werden, oder wenn es einfach nicht "geschäftsfördernd" ist.
Patrick
RE: gesetz tiere
Der Meinung meines Kollegen teile ich auch. Dieses Thema haben wir schon vor einiger Zeit hier behandelt. Damals habe diese Geschichte erzählt:
Eine heikle Situation, die mir an einem Geschehnis vor 20 Jahren erinnert, als ich Rechtpraktikant beim Gericht war, und gerade dem Gerichtsvorsteher zugewiesen wurde. Er war (befindet sich nun verdienten Pension) ein sehr erfahrener und ausgebildeter Jurist, und auch sehr hart, mit Bezug auf amtliche Vorschriften. Damals war schon strikt verboten Hunde ins Gericht mitzunehmen (die Eingangstüre waren aber noch nicht so bewacht wie heute).
Eines Tages ist eine Dame zum Amtstag erschienen und sie ist vor dem Richter eine gute halbe Stunde gesessen gewesen. Es war Winter und sie wollte nicht und nicht ihren Mantel ablegen. Zum Schluss war dem kleinen Hund unter Ihrem Mantel wahrscheinlich zu warm geworden und es gelang dem Zwerghund den Kopf zwischen zwei Knöpfen zu forcieren um nach Luft zu suchen. Der Richter war „not amused“ (nicht amüsiert) wie die englische Königin auf guten Englisch zu sagen pflegt, und er hat die Frau fast aus dem Zimmer komplimentiert, obwohl der Hund niemand beißen könnte, und die Frau betonte, dass die sie den Hund nicht allein lassen könnte.
Danach habe ich mit dem Richter darüber gesprochen und er hat mir auch gesagt, dass er nichts gegen Hund hatte, aber „Vorschrift ist Vorschrift“.
Lange Rede kurze Sinne, ich sehe hier nicht so schwarz für den Hund. Vielleicht kannst du den Hund mit jemand anderem tageweise lassen, damit er sich gewohnt weg zu sein. Wenn du in Zukunft ein eigenes Amtszimmer hast, kannst du vielleicht den Hund dorthin täglich verstecken. Das Problem ist ihn in das Gebäude zu bringen, wenn er nicht ein Miniaturhund ist.
Sonst kannst du ihn als Blindenhund dressieren lassen und dich als Orientierungsbedürftiger vom Arzt deklarieren lassen. Das heißt nicht, dass du Blind bist, sondern nur, dass du eine Sehbehinderung hast (wer hat nicht?) , die auch mit einem Blindenhund bekämpft werden kann. Das kostet sicher nicht so viel.
Wie du siehst, die Situation ist klar: „Vurschrft ist Vurschrft“. Beim Gericht wirst du wahrscheinlich Schwierigkeit haben. Hier im Forum, wird man dir nur die „Säge im Brot“ anbieten können.
). Trotzdem wünsche ich dir alles Gute, ich bin auch Tierliebend.
MFG,
memil@gmx.net
Eine heikle Situation, die mir an einem Geschehnis vor 20 Jahren erinnert, als ich Rechtpraktikant beim Gericht war, und gerade dem Gerichtsvorsteher zugewiesen wurde. Er war (befindet sich nun verdienten Pension) ein sehr erfahrener und ausgebildeter Jurist, und auch sehr hart, mit Bezug auf amtliche Vorschriften. Damals war schon strikt verboten Hunde ins Gericht mitzunehmen (die Eingangstüre waren aber noch nicht so bewacht wie heute).
Eines Tages ist eine Dame zum Amtstag erschienen und sie ist vor dem Richter eine gute halbe Stunde gesessen gewesen. Es war Winter und sie wollte nicht und nicht ihren Mantel ablegen. Zum Schluss war dem kleinen Hund unter Ihrem Mantel wahrscheinlich zu warm geworden und es gelang dem Zwerghund den Kopf zwischen zwei Knöpfen zu forcieren um nach Luft zu suchen. Der Richter war „not amused“ (nicht amüsiert) wie die englische Königin auf guten Englisch zu sagen pflegt, und er hat die Frau fast aus dem Zimmer komplimentiert, obwohl der Hund niemand beißen könnte, und die Frau betonte, dass die sie den Hund nicht allein lassen könnte.
Danach habe ich mit dem Richter darüber gesprochen und er hat mir auch gesagt, dass er nichts gegen Hund hatte, aber „Vorschrift ist Vorschrift“.
Lange Rede kurze Sinne, ich sehe hier nicht so schwarz für den Hund. Vielleicht kannst du den Hund mit jemand anderem tageweise lassen, damit er sich gewohnt weg zu sein. Wenn du in Zukunft ein eigenes Amtszimmer hast, kannst du vielleicht den Hund dorthin täglich verstecken. Das Problem ist ihn in das Gebäude zu bringen, wenn er nicht ein Miniaturhund ist.
Sonst kannst du ihn als Blindenhund dressieren lassen und dich als Orientierungsbedürftiger vom Arzt deklarieren lassen. Das heißt nicht, dass du Blind bist, sondern nur, dass du eine Sehbehinderung hast (wer hat nicht?) , die auch mit einem Blindenhund bekämpft werden kann. Das kostet sicher nicht so viel.
Wie du siehst, die Situation ist klar: „Vurschrft ist Vurschrft“. Beim Gericht wirst du wahrscheinlich Schwierigkeit haben. Hier im Forum, wird man dir nur die „Säge im Brot“ anbieten können.

MFG,
memil@gmx.net
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