Kann ein Arbeitnehmer aufgrund von ausländerfeindlichen
Äußerungen(Beleidigungen) und ungerechtfertigten Beschuldigungen von ausländischen Mitarbeitern fristlos entlassen werden?
Entlassung
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Entlassung
der dienstgeber ist verpflichtet seine dienstnehmer auch gegen andere dienstnehmer zu schützen. (fürsorgepflicht)
je nach schwere der beschimpfung ist eine entlassung möglich,
im regelfall sollte zuerst eine verwarnung ausgesprochen werden.
auch der "ortsübliche tonfall" sollte berücksichtigt werden,
welcher auf einem markt ein anderer als im büro sein sollte.
z.b. um 3 uhr früh nach betriebsfeier im suff ist "du oasch" nicht ausreichend. selbiges tagsüber zum geschäftsführer wäre fatal.
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
je nach schwere der beschimpfung ist eine entlassung möglich,
im regelfall sollte zuerst eine verwarnung ausgesprochen werden.
auch der "ortsübliche tonfall" sollte berücksichtigt werden,
welcher auf einem markt ein anderer als im büro sein sollte.
z.b. um 3 uhr früh nach betriebsfeier im suff ist "du oasch" nicht ausreichend. selbiges tagsüber zum geschäftsführer wäre fatal.
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