Hallo! Ich hätte eine wichtige Frage, die mich schon länger beschäftigt. Vor etwa 3 Jahren habe ich in einer Firma, bei der ich ca. ein halbes Jahr beschäftigt war, gekündigt. In dem Arbeitszeugnis, das ich erhalten habe, waren meine Leistungen als absolut ungenügend dargestellt (Formulierungen wie "sie war bemüht"). Da ich keine Chance sah, es anzufechten, habe ich es zerrissen und dann verbrannt (...)
Meine Frage ist nun, ob mich dies (erstens der Inhalt des Dienstzeugnisses selbst bzw. die schlechte Beurteilung durch den ehem. Arbeitgeber - ich gehe nicht davon aus, dass dieser etwas Positives über mich sagen würde, falls ein potentieller neuer Arbeitgeber dort anrufen würde - und die Tatsache, dass ich das Dienstzeugnis vernichtet habe) davon abhalten könnte, jemals in meinem Fachbereich (ich strebe einen akademischen Beruf an) angestellt zu werden bzw. arbeiten zu können. Kann mir vielleicht jemand helfen?
Arbeitszeugnis
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Arbeitszeugnis
Der Anspruch auf ein dienstzeugnis verjährt lt. ABGB erst nach 30 jahren.
du kannst die neue ausstellung ruhig anfordern. sollten da passagen drinnen sein, die in deinem beruflichen fortkommen ein hindernis sind, müssen sie raus.
lg
zauberlehrling
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
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