Vom freien Dienstnehmer zum Selbständigen?! - Hilfe!!!

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Vom freien Dienstnehmer zum Selbständigen?! - Hilfe!!!

Beitrag von JUSLINE » 24.05.2006, 08:19

Gerade heute habe ich über sieben Ecken erfahren, dass meine Arbeitgeber für nächste Woche ein Meeting einberufen haben. Wir sind alle freie Dienstnehmer und als Softwaretester beschäftigt.



Nach eifrigem Nachfragen bei meinem Chef, kann endlich heraus, dass der Arbeitgeber geplant hat, alle freien Dienstnehmer auf Gewerbeschein umzustellen, für uns war das ein Schock! Alle wollen diese neue Regelung nicht und auf nachfragen: "Was ist wenn wir das nicht wollen? Können wir dann gehen?" wurde mit, naja... darüber wäre ich sehr traurig geantwortet!



Was soll diese Aussage? Bitte Gewerbeschein sonst seids alle weg?!



Echt eine Frechheit! Noch dazu wo es schon beschlossene Sache ist und mit 1. Juli umgesetzt wird!



Nun möchte ich mich vorab schon gründlichst informieren, was es für Vor- und Nachteile gibt, bzw. was sonst zu beachten ist, damit wenigstens ich genügend vorbereitet kontern kann.



Ich bitte innigst um zahlreiche mithilfe!



Vielen lieben Dank schon Vorab an alle!




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JUSLINE
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RE: Vom freien Dienstnehmer zum Selbständigen?! - Hilfe!!!

Beitrag von JUSLINE » 19.06.2006, 19:37

Ich beschäftige mich persönlich schon seit Jahren mit dieser Problematik und habe beide Varianten, also "freier Dienstvertrag" und "Gewerbeschein" gehabt. Der arbeitsrechtliche Schutz als freier Dienstnehmer beläuft sich eher gegen Null, mit Gewerbeschein ist man selbstständig, was für die Praxis bedeutet, dass man Unternehmer ist und Arbeitsrecht gar nicht anwendbar ist. Somit wird man Pflichtmitglied in der Wirtschaftskammer und bezahlt dort einen jährlichen Mitgliedsbeitrag (Grundumlage Höhe variiert nach Art des Gewerbes und auch nach Bundesland). Man muss sich zugleich bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft anmelden und selbst die Sozialversicherungsbeiträge abführen. Für die Abfuhr der Steuer ist man ebenfalls selbst verantwortlich. Ich empfehle den Gang in die Wirtschaftskammer (Gründerservice), um eine ausführliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

MFG


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