Abmeldung nach die Einstellung des Bezuges - AMS

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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PaSo
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Abmeldung nach die Einstellung des Bezuges - AMS

Beitrag von PaSo » 17.12.2025, 07:00

Guten Morgen.
Ich habe eine Mitteilung über das AMS ekonto 'die Einstellung des Bezuges' bekommen.
Sie haben mich gestern ein Kontrolltermine für Freitag (in 3 Tage!) gesendet. Ich bin auf privatengrunden nicht vor Ort und habe eine Verschiebung des Termins erwünscht.

Antwort der AMS
'wieso möchten Sie diesen Termin verschieben?
Eine Verschiebung eines Kontrollmeldetermins ohne triftigen Grund ist nicht mölgich!'

Meine Antwort
'Ich kann am 19.12.25 nicht kommen da ich nicht in (ortsname--------------) bin.
Ich bitte um Verständnis.
Vielen lieben Dank.'

Nachher habe ich der Mitteilung 'die Einstellung des Bezuges' bekommen, ohne mich zu fragen warum ich nicht vor Ort bin.

Also muss ich der familiären Angelegenheit genau nennen? Ist das nicht gegen Datenschutz?

Was passiert wenn ich mich einfach von der AMS abmelde? Kann ich mich wieder anmelden nach 4 Wochen ohne Nachteil?

Vielen lieben Dank. 🙏



alles2
Beiträge: 4294
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Abmeldung nach die Einstellung des Bezuges - AMS

Beitrag von alles2 » 17.12.2025, 09:38

Zunächst einmal ist aus dem eAMS seit dem 17.11.2025 MeinAMS geworden. Und das mit der Datenschutz-Keule kann ich so langsam auch nicht mehr hären. Meistens kommt das von Personen, die nur den Begriff kennen, aber nicht die Bestimmungen. Zudem bleibt dabei die Frage, ob die AGB des AMS durchgelesen und verstanden wurden.

Den AMS kann man mit sowas wie einen Arbeitgeber vergleichen, der Dir auszahlt. Wenn Du arbeitest, kannst Du auch nicht einfach fernbleiben. Sobald man auf Urlaub gehen möchte oder aus sonstigen Gründen nicht dem Arbeitsmarktservice zur Verfügung stehen kann, ist das zu melden. Es gibt eben Dinge im Leben, die nicht so wichtig wie eine Kontrollmeldetermin gem. § 49 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) sind. Unter Absatz des dortigen Gesetzes wird beschrieben, was es mit den triftigen Gründen auf sich hat. Zu der Frage "Was passiert, wenn ich eine Kontrollmeldung nicht einhalte?" schreibt der AMS in Übereinstimmung mit den wichtigen Hinweisen der "Mitteilung über den Leistungsanspruch" und der Betreuungsvereinbarung:
Ab dem Tag, an dem Sie den Kontrollmeldetermin nicht einhalten, wird das Geld und die Versicherung eingestellt.
Sie erhalten Geld und Versicherung erst ab dem Tag wieder, an dem Sie beim AMS persönlich vorsprechen.
Ob Sie das Geld vom versäumten Termin bis zur Vorsprache vielleicht im Nachhinein erhalten, hängt davon ab, ob Sie triftige Gründe für das Versäumnis bekannt geben können.
Beachten Sie: Wenn das Geld für die Zeit gesperrt wird (§49 Arbeitslosenversicherungsgesetz), dann wird auch Ihre Bezugsdauer um die Anzahl dieser Tage gekürzt.
Dazu ist auch folgender Beitrag hilfreich:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=9&t=19204#p45713

Eine Bezugssperre würde auf Grundlage von § 10 AlVG erfolgen. Die vorübergehende Abmeldung von etwa 4 Wochen wurde hier behandelt:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=9&t=24493
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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