Liebes Forum,
A (Asylant in Österreich) will B (stammt aus Littauen u. hat Arbeitserlaubnis in Österreich) heiraten. Welche Rechte bekommt A durch diese Heirat? Eine Aufenthaltserlaubnis, welche sich durch die von B ableitet, aber wie sieht es mit der Arbeitserlaubnis aus? Erhält A sofort nach der Heirat eine?
Kann A nach der Heirat in ein Drittland, das kein Land im Schengenraum (z.B. Türkei) ist, reisen?
Vielen Dank und viele Grüße
Mertan
Heirat in Österreich - Welche Rechte?
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