honorarforderung
honorarforderung
ich bin selbständig (techn. zeichenbüro) und habe für meinen auftraggeber pläne erstellt. leider läßt seine zahlungsmoral zu wünschen übrig, denn er hat auch nach meiner 3. mahnung die offenen honorare nicht bezahlt.
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- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Klagen
Hi!
Ich meine, dir bleibt nur noch der Weg zum Gericht. Wenn eine Forderung fällig ist, u. der Schuldner ganz offensichtlich nicht willens zu zahlen, kannst du nur mehr klagen. Wenn du nichts unternimmst, verjährt deine Forderung nach drei Jahren.
Bei den Bezirksgerichten gibt es wöchentliche Amtstage, dort kannst du dich kostenlos zwecks weiterer Schritte informieren.
Gerade als Selbständiger geht es darum klare Verhältnisse zu schaffen u. sich nicht gängeln zu lassen.
LG!
Ich meine, dir bleibt nur noch der Weg zum Gericht. Wenn eine Forderung fällig ist, u. der Schuldner ganz offensichtlich nicht willens zu zahlen, kannst du nur mehr klagen. Wenn du nichts unternimmst, verjährt deine Forderung nach drei Jahren.
Bei den Bezirksgerichten gibt es wöchentliche Amtstage, dort kannst du dich kostenlos zwecks weiterer Schritte informieren.
Gerade als Selbständiger geht es darum klare Verhältnisse zu schaffen u. sich nicht gängeln zu lassen.
LG!
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