lehrlingsschulung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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cremoso
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lehrlingsschulung

Beitrag von cremoso » 18.09.2007, 10:18

Guten Tag!

In unserer Firma ist es so das es eine Lehrlingsschulung gibt die 4 Stunden andauert. Es werden Berufsspezifische Sachen gelehrt und es ist seitens der Firma Pflicht das man dort erscheint. Man bekommt für diese 4 Stunden im Monat nichts bezahlt und zu dem muss man da noch am Samstag erscheinen.

Darf die Firma das verlangen bzw. erzwingen?



tahonie
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Re: lehrlingsschulung

Beitrag von tahonie » 19.09.2007, 19:42

servus,

echt steil, deine ansage, kann ich dazu nur sagen.

anstatt dem ausbildungsbetrieb auf den knien für die zusätzliche gratis-bildung zu danken, kommst du auf die gloriose idee, deine teilnahme daran bezahlt zu bekommen?!?

besser du marschierst brav in die kurse, auch wenn sie samstag stattfinden. so wird vielleicht noch was aus dir. mit forderungen alleine kommt man in der arbeitswelt nicht besonders weit.

cremoso
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Beitrag von cremoso » 19.09.2007, 19:57

Also ich find deine Antwort ne Frechheit. Gut, ich hab vergessen dazu zu sagen das mir das ganze ja nichts bringt. Alles was ich dort lerne ist 4 Stunden da zu sitzen. Das meiste kennt man schon, das meiste passt nicht mal zu meinem Beruf (informatik)
Wenn doch wenigstens ein lehrer für meinen Beruf da wäre könnte ich es ja noch akzeptieren. Nur jetzt gehe ich schon 2 Jahre dort hin und hab kein Stück gelernt. Ich muss nur Aufgaben machen die ich eigentlich während der Arbeitszeit zu erledigen hätte. Also sollte es doch auch bezahlt werden.

Vorallem könnte ich zu der Zeit daheim viel sinnvolleres machen als den Mist.

cremoso
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Beitrag von cremoso » 20.09.2007, 14:23

Noch was für dich. Hier die Antwort der AK dazu. Meinen Namen werd ich da Xen

Sehr geehrter Herr XXX,

die Lehrlingsausbildung hat grundsätzlich während der betrieblichen Arbeitszeit zu erfolgen. Bietet der Betrieb außerhalb der regulären Arbeitszeit Schulungen an, ist es den MitarbeiterInnen freigestellt, diese zu besuchen. Anderenfalls sind diese Zeiten ja auf Grund der Weisung des Lehrberechtigten als Arbeitszeiten zu werten und müssen auch abgegolten werden.

...mit freundlichen Grüßen

Elmar Tuttinger
AK-Steiermark
Abteilung Lehrlings- und Jugendschutz
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
t:05/7799-2471
f:05/7799-2420
www.akstmk.at

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