Hat ein Vergleich ein Rechtsmittel oder ist ein Vergleich verbindlich?
Vergleich bei Gericht
Mhh??? KEIN MEMIL HIER?
... der mir diese Frage beantworten kann?
RE: Mhh??? KEIN MEMIL HIER?
Also, gegen einen Vergleich gibt es leider kaum ein Rechtsmittel. Denkbar wäre nur, wenn der Vergleich ohne Beistand eines Rechtsvertreters zustand gekommen ist, und der Richter die Rechtsbelehrung nicht, oder in dem konkreten Fall nicht ausreichend, erteilt hat. Das passiert aber kaum. Richter sind doch sehr gut ausgebildete Professionellen und wann eine Partei ohne Vertreter zur Verhandlung erscheint, übernimmt der Richter schon quasi unbewusst diese pflegliche Erläuterung der Rechtsbelehrung. Somit aus diesem Grund (einmal im Leben habe ich ein erfolgreiches Rechtsmittel wegen mangelnder Rechtsbelehrung gesehen) wird hier ein Rechtsmittel wahrscheinlich kaum möglich sein. Darüber hinaus, wissen wir nicht ob die betroffene Person wirklich nicht anwaltlich vertreten war, oder war sie?
Sonst, wenn der Vergleich nicht "bedingt" sondern „unbedingt“ abgeschlossen wurde (was dazu führt, dass die Rechtskraft sofort wirkt), dann ist hier nichts mehr drinnen. Jedenfalls, egal ob ein Rechtsmittel hier Erfolgschancen hat oder nicht, würde ich dir "unbedingt" einen Rechtsanwalt empfehlen, weil die Argumentation in solchen Fällen muss mit einem Fernrohrgewähr geschossen werden (darüber verfügen nur Rechtsanwälte).
mfg,
MEMIL
Sonst, wenn der Vergleich nicht "bedingt" sondern „unbedingt“ abgeschlossen wurde (was dazu führt, dass die Rechtskraft sofort wirkt), dann ist hier nichts mehr drinnen. Jedenfalls, egal ob ein Rechtsmittel hier Erfolgschancen hat oder nicht, würde ich dir "unbedingt" einen Rechtsanwalt empfehlen, weil die Argumentation in solchen Fällen muss mit einem Fernrohrgewähr geschossen werden (darüber verfügen nur Rechtsanwälte).
mfg,
MEMIL
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