? an Memil - VERGLEICH?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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goelden
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? an Memil - VERGLEICH?

Beitrag von goelden » 29.03.2007, 18:42

Hy! Was ist ein Vergleich der bei Gericht geschlossen wird (Arbeitsgericht) und welche Bedeutung hat dieser bzw. wie sieht es aus, wenn ein Vergleich geschlossen wird, wie geht es dann weiter, hat ein Vergleich ein Rechtsmittel bzw. kann der Arbeitgeber berufen, wenn ein Vergleich geschlossen wird oder ist dieser kraft Gesetzes und bindend?? danke im voraus




MEMIL
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RE: ? an Memil - VERGLEICH?

Beitrag von MEMIL » 11.04.2007, 07:02

Hi!

Mit einem Vergleich (außer wenn es sich um einen Teilvergleich handelt) geht nichts mehr weiter, weil das Verfahren wird dadurch beendet. Was dann passiert, ist dass die Parteien freiwillig die Bedingung des Vergleiches führen (Geld zahlen, zurück zur Arbeit, oder auch nicht).

Ein Vergleich ist immer bindend, und wenn eine der Parteien ihre Pflicht aus dem Vergleich nicht wahrnimmt, dann kann die andere Partei meistens Exekution gegen ihn führen. Die einzige Ausnahme vom Vergleich der nicht in Kraft tritt, ist der „bedingte“ Vergleich, der innerhalb einer bestimmten vereinbarten Frist widerrufen werden kann. Wurde das nicht vereinbart, wird drinnen wahrscheinlich stehen, dass der Vergleich als „unbedingt“ abgeschlossen wurde. Dann ist alles „gesetzlich“ (um dein Vokabular zu verwenden) beendet und durchsetzbar.

mfg,

MEMIL


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