online

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
goelden
Beiträge: 24
Registriert: 16.04.2007, 16:57

online

Beitrag von goelden » 11.03.2007, 16:33

Hallo MEMIL!

Bezugnehmend auf meine letzte Frage möchte ich die Klage zurückziehen bei Arbeitsgericht. Mit welchen Kosten hätte ich zu rechnen?




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: online

Beitrag von MEMIL » 11.03.2007, 17:16

Ganz klar, folgendes:

Wenn du von der Arbeiterkammer vertreten wirst, musst du die Situation mit deinem Vertreter vor der Verhandlung besprechen und deine Gründe für den Rückzug erläutern. Die AK wird bestimmt das Verfahren nicht gegen deine Wille führen, aber deinem Vertreter gegenüber musst du die Sache schon besprechen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du mit Kosten belastet wirst, zumal, wenn du Gründe dafür hast, kann es sein, dass dein Vertreter bei der Verhandlung einen Vergleich anbietet, der für den Gegner sehr günstig ist, und er seine eigene Kosten trägt. Das alles kann erreicht werden.

Weder Richter, noch Gegner, noch die AK in deiner Vertretung, haben Lust das Verfahren unbedingt durchzuboxen. Es reicht dir, deinem Vertreter zu sagen, dass du die Sache schnellstens beendet haben willst. Das ist sicher, fast immer, auf den Vergleichsweg machber.

mfg,

MEMIL




goelden
Beiträge: 24
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: online

Beitrag von goelden » 11.03.2007, 17:57

dankesehr!

Ich wollte es so machen, jetzt vor Verhanldungsbeginn die Klage zurückziehen, welche Kosten hätte ich zu tragen, streitwert 900 euro?

vertretung durch ak


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: online

Beitrag von MEMIL » 11.03.2007, 18:36

Das kann man schwer abschätzen. Wenn wir annehmen würden, dass du die Klage zurückziehen würdest und die Kosten wie üblich tragen, wären deinen Kosten (die von der AK) sicher gleich null.

Die Kosten des Gegners, die du dann zu begleichen hättest, würden sich aus der Honorarnote des gegnerischen Anwaltes (Anwaltstarif, für den Umfang von Leistungen die er schon erbrachte, Schriftstück das er erfassen mußte, usw.). Das kann nur der Anwalt selbst errechnen und seine Kostennote vorlegen. Die Gerichtsgebühr wurde schon von der AK bezahlt, da du der Kläger bist.

Somit, sehe ich die Sache nicht so tragisch. Aber wie vorher geschrieben: Mit deinem Vertreter die Situation besprechen.

mfg,

MEMIL


goelden
Beiträge: 24
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: online

Beitrag von goelden » 11.03.2007, 18:40

danke! du bist ja da spezialist auf diesem gebiet!

sehe ich! Also heißt das, an die arbeiterkammer gleich 0 zu bezahlen, doch wie viel maximal schätzt du verlangt die gegenseite? ?? Streitwert 900,00 euro??? Tendenz?

Wie muss so ein Rückziehen aussehen, wir sind 1 1/2 wochen vor dem 1. Termin bei Gericht?


goelden
Beiträge: 24
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: online

Beitrag von goelden » 11.03.2007, 18:53

aber die gerichtsgebühr wird sich die ak wohl von mir zurückholen wollen??



Gibt es nicht sowas wie eine "Strafgebühr" wenn man das verfahren auflösen will?



Ich will nur wissen, wie viel ich maximal zu bezahlen hätte???






MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: online

Beitrag von MEMIL » 11.03.2007, 18:58

Die Anwaltshonorare haben mit dem Streitwert nichts direkt zu tun. Alles hängt von seinen bereits erbrachten Leistungen ab. Schriftstücke (ob 2- oder 4-seitig), Erschwerniszulage (Aktenstudien, Fahrkosten, Porto, usw.) Das kann nur er selbst ausrechnen, und das wird immer korrekt verrechnet, weil die Kosten sind tarifenmäßig vorgegeben.

mfg,

MEMIL




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: online

Beitrag von MEMIL » 11.03.2007, 22:20

Die Gerichtsgebühren bei diesem Streitwert sind gering. Es wird kaum 100 Euro betragen, und die Arbeiterkammer wird das von dir sicher nicht verlangen. Außer du die Klage ohne Grund zurückziehen willst. Wenn du die Situation mit deinem Betreuer bei der AK besprichst, kann ich mir kaum vorstellen, dass die AK dir was verrechnen wird. Aber, wie vorher geschrieben: Solche Schritte kannst du sowieso nicht eigenhändig unternehmen. Du musst deinen Vertreter kontaktieren.

mfg,

MEMIL


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste