Hallo! Eine Frage! Mich vertritt vor dem Arbeitsgericht die Arbeiterkammer. Weil mir Kündigungsentschädigung vorenthalten wird. Meine Frage: Was passiert, wenn ich den Prozess verliere? Muss ich dann selbst die Kosten tragen; oder sind auch bei Prozessverlust alle Kosten durch die Arbeiterkammer zu tragen?? mfg
Prozess verlieren ? Kosten? Vertritt durch AK
RE: Prozess verlieren ? Kosten? Vertritt durch AK
Gute Frage, ich müßte recherchieren! Wenn der Zaubelehrling oder wer anderer, der sich mit der Matterie auskennt, nicht gleich meldet, melde ich mich wieder an.
mfG,
MEMIL
mfG,
MEMIL
RE: Prozess verlieren ? Kosten? Vertritt durch AK
Bitte recherieren! Danke!
RE: Prozess verlieren ? Kosten? Vertritt durch AK
Nach dem Rahmen-Regulativ betreffend Rechtsschutz gemäß § 7 Abs 1 AKG 1992, trägt diese Kosten (in dem Umfang welcher nicht vom Verfahrensgegner getragen werden muss) ein Rechtsschutzbudget der Arbeiterkammer. Die genaue Aufteilung der Kosten ist etwa komplexer. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, wird diese die Kosten tragen. Wenn der Gegner verloren hat, wird er die Kosten tragen. Wenn nirgends die Kosten aufzutreiben sind, trägt die Arbeiterkammer selbst diese Kosten in Rahmen der AKG. Soviel habe ich herausgefunden. Es scheint mir klar, dass du (grundsätzlich) keine Kosten selbst tragen muss. Und trotzdem würde ich dir empfehlen, deinen Vertreter genau fragen, wie die ganze Kostenfragen von sich aus abläuft.
mfg,
MEMIL
mfg,
MEMIL
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