Kündigung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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le_bernd
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Kündigung

Beitrag von le_bernd » 19.02.2007, 21:33

Ich arbeite seit 01.02.2006 in einem befristeten Dienstverhältnis in einem Drogisten-Drogenkleinhandel. Heute erhielt ich von meinem zuständigen Verkaufsbüro ohne „Grund und Vorwarnung“ die Kündigung per Post zugestellt.



Folgender Textlaut in meinem Arbeitsvertrag:



3. Es wird ein befristetes Dienstverhältnis auf 2 Jahre – Beginn 01.02.2006 Ende: 31.01.2008 vereinbart, wobei der der erste Monat als Probemonat gilt. Während des Probemonats kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten täglich gelöst werden. Nach Ablauf des Probemonates gelten folgende Kündigungsfristen: Für den Arbeitgeber: 6 Wochen zum 15. oder Monatsletzten. Für den Arbeitnehmer: 1 Monat zum Arbeitsende. Die Kündigung hat schriftlich an das das zuständige Verkaufsbüro zu erfolgen. Wird das Dienstverhältnis über die Befristung fortgesetzt, geht es in ein unbefristetes Dienstverhältnis über.



Ist die Kündigung rechtlich zulässig?



Können Sie mir in dieser Sache weiterhelfen?








Marko3
Beiträge: 7
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Kündigung

Beitrag von Marko3 » 21.02.2007, 10:52

Hallo,



also wenn in der Kündigung der Monatsletzte als Kündigungsdatum und dann die 6 Wochen Kündigungsfrist drin stehen so wie es auch im Arbeitsvertrag drin steht und auch gesetzlich korrekt ist dann ist die Kündigung rechtskonform, am besten schreibst mal wann dein letzter arbeitstag sein soll dann ich auch genaueres sagen ob vielleicht doch ein wenig rechtswidrig gehandelt gekündigt wurde.





mfg MArko


derecho
Beiträge: 3
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Kündigung

Beitrag von derecho » 17.03.2007, 17:26

Grundsätzlich endet ein befristetes Dienstverhältnis mit der Befristung. Das ist ja auch Sinn und Zweck eines befristeten Dienstverhältnisses. Normalerweise werden innerhalb eines solchen keine Kündigungstermine vereinbart. Die Gültigkeit von Kündigungsfristen bei befristeten DVs wird meist abgelehnt, ist aber eine Streitfrage. Bei sehr langen Befristungen geht man davon aus, dass Kündigungsfristen zulässig sind. Wird die generelle Vereinbarung einer Kündigungsfrist für zulässig erachtet, ist aber die vom DG einzuhaltende Frist von 6 Wochen, wie sie in deinen Vertrag enthalten ist, rechtmäßig.

MfG, Hanna

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