geringfügige Beschäftigung und Krankenkasse

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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TomXY
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geringfügige Beschäftigung und Krankenkasse

Beitrag von TomXY » 14.02.2007, 17:17

Hallo !



Ich habe folgendes Problem:

Ich bin Student und bin seit einigen Jahren als geringfügig Beschäftigter angestellt.



Im August 2005 hab ich an der UNI an einem Projekt mitgearbeitet und dafür 200 Euro als Honorar erhalten. D.h. in diesem Monat hab ich insgesamt 498 Euro erhalten.

Anfang dieser Woche (11.02.07) hab ich jetzt einen Brief von der Krankenkasse erhalten, wo mir mitgeteilt wird, dass ich für diesen August 2005 77 Euro nachzahlen, muss weil ich die Geringfügigkeitskrenze überschritten hätte.



Meine Fragen:

1)

In dem Brief steht "Als Beitragsgrundlage gilt das aus der (den) geringfügig Beschäftigung(en) im betreffenden Jahr durchschnittlich im Monat erziehlte Entgelt." Und auf diesen Betrag sind dann 14,2 % zu zahlen.

Darunter würde ICH aber verstehen, dass alle meine Gehälter aus dem Jahr 2005 zusammengezählt werden würden und durch die Anzahl der Monate geteilt wird (also der Jahresdurchschnitt). D.h. ich würde (12 * 298 Euro + 200 Euro) / 12 als Beitragsgrundlage erhalten. Die von der Krankenkasse haben als Grundlage aber direkt die 498Euro genommen, was dann die 77 Euro ergibt.

Versteh ich das falsch oder haben die da was falsch gerechnet ?



2) Gab es da nichtmal etwas, dass Studenten in den Ferien mehr verdienen dürfen ? Bzw gibt es da nicht grundsätzlich eine Grenze bis zu der man nichts zahlen muss ?



3) Wie zählen diese 200 Euro die ich da erhalten habe überhaupt ? Ich war da ja nicht fest angestellt, sondern hab das nur am Schluss als Honorar erhalten. Wäre das nicht so etwas wie eine Sonderzahlung ?



Ich hoffe, dass mir da jemande ein paar Antwort geben kann :)

Besten Dank im Vorraus.



mit freundlichen Grüßen,

Thomas






MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: geringfügige Beschäftigung und Krankenkasse

Beitrag von MEMIL » 16.02.2007, 15:42

Das Problem scheint mir einfach zu lösen, wenn schon die Kollegen, die sich gut mit der Matterie auskennen nichts schreiben wollen:

Die Erwähnung der "durchschnittlichen Einkommen" ist nur für die Beitragsgrundlage zu verwenden. Jedes Mal (Monat) in denen die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde, muss der Krankenkassebeitrag eingehoben werden. Das ist dir passiert.

Möglich wäre es gewesen, dass die Universität keine monatliche Verrechnung mit der Krankenkasse gemacht hätte, sondern dich mit einem 1 pro Monat angemeldet hätte, und nur eine Vorschusszahlung an dich getätigt hätte (die kann 1 Millionen Euro sein!) und am Ende des Jahres die gesamte Abrechnung gemacht hätte. Dann wärst du bei jedem Monat unter der Grenze (ohne die Millionen, aber der kriegst du sowieso nur beim Lotto).

MfG,

MEMIL


TomXY
Beiträge: 2
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: geringfügige Beschäftigung und Krankenkasse

Beitrag von TomXY » 16.02.2007, 18:26

Besten Dank für deine Antwort !



Habe inzwischen eh schon bei der Krankenkasse angerufen, und es hat von denen aus alles seine Richtigkeit. Wie ich leider befürchtet hatte.



Mein Resümee bei der ganzen Sache: Als Student möglichst nicht arbeiten, sondern sich das Studium durch die diversen Beihilfen finanzieren lassen (von denen man aber leider die meisten nicht kennt). Arbeiten wird hier leider bestraft.

Kommt für mich aber sowieso zu spät, da ich bald fertig bin und inzwischen mehr als geringfügig arbeite (arbeiten muss).



Vielleicht sollte ich einfach etwas Lotto spielen ;)



mit freundlichen Grüßen,

Thomas

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