Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Student und bin seit einigen Jahren als geringfügig Beschäftigter angestellt.
Im August 2005 hab ich an der UNI an einem Projekt mitgearbeitet und dafür 200 Euro als Honorar erhalten. D.h. in diesem Monat hab ich insgesamt 498 Euro erhalten.
Anfang dieser Woche (11.02.07) hab ich jetzt einen Brief von der Krankenkasse erhalten, wo mir mitgeteilt wird, dass ich für diesen August 2005 77 Euro nachzahlen, muss weil ich die Geringfügigkeitskrenze überschritten hätte.
Meine Fragen:
1)
In dem Brief steht "Als Beitragsgrundlage gilt das aus der (den) geringfügig Beschäftigung(en) im betreffenden Jahr durchschnittlich im Monat erziehlte Entgelt." Und auf diesen Betrag sind dann 14,2 % zu zahlen.
Darunter würde ICH aber verstehen, dass alle meine Gehälter aus dem Jahr 2005 zusammengezählt werden würden und durch die Anzahl der Monate geteilt wird (also der Jahresdurchschnitt). D.h. ich würde (12 * 298 Euro + 200 Euro) / 12 als Beitragsgrundlage erhalten. Die von der Krankenkasse haben als Grundlage aber direkt die 498Euro genommen, was dann die 77 Euro ergibt.
Versteh ich das falsch oder haben die da was falsch gerechnet ?
2) Gab es da nichtmal etwas, dass Studenten in den Ferien mehr verdienen dürfen ? Bzw gibt es da nicht grundsätzlich eine Grenze bis zu der man nichts zahlen muss ?
3) Wie zählen diese 200 Euro die ich da erhalten habe überhaupt ? Ich war da ja nicht fest angestellt, sondern hab das nur am Schluss als Honorar erhalten. Wäre das nicht so etwas wie eine Sonderzahlung ?
Ich hoffe, dass mir da jemande ein paar Antwort geben kann

Besten Dank im Vorraus.
mit freundlichen Grüßen,
Thomas