Hallo...
Ich hatte vor 10 Jahren (kurz nach der Probezeit während des Grundwehrdienstes beim BH) ein Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung ( 3 Monate wegen Alkoholisierung) bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
Ich möchte mich nun bei einer Firma für eine Stelle bewerben und soll im Zuge des Anstellungsvertrages eine Erklärung zur straffreiheit abgeben (was kein Problem darstellt) und mein Führerscheindaten (Nr.,Datum und ausstellende Behörde) angeben. Dann heisst es kurz vor der Unterschrift:
" Ich vesichere eidesstattlich, dass kein Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung anhängig ist oder war."
ohne über die enstrechende Paragraphen im StGb zu informieren.
Ich verstehe dass das betreffende Unternehmen (Luftfahrtunternehmen) ein berechtigtes Interesse (Verantwortungsbewusstsein, Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften) an dieser Erklärung hat, wenn ein Verfahren anhängig IST bzw. kurz zurück liegt.
Ich empfinde es als diskriminierend, dass ein 10 Jahre zurückliegender Vorfall (während des Grundwehrdienstes, also in der Adoleszenz), der mit meiner heutigen, verantwortungsbewusten Lebensweise nicht nichts mehr zu tun hat, einem ein Leben lang verfolgt bzw. dass ich diesen Vorfall hier (indirekt durch nicht unterzeichnen der Eidesstattlichen Erklärung) angeben muss und dementsprechend eine Benachteiligung im Auswahlverfahren hinnehmen muss.
Gibt es denn für diese Dinge keine Verjährungsfrist oder ähnliches wie es zum Beispiel beim Strafregisterauszug vorgesehen ist ?
Ist diese eidesstattliche Erklärung in diesem Zusammenhang überhaupt rechtens? (bzw. ist die Frage nach dem zeitunbefristeten "war" zulässig)
Ich habe im Internet auf einer deutschen Seite gelesen, dass in einigen Fällen das "Lügen" auf solche Fragen erlaut sein soll?
Ist diese Erklärung seitens des Unternehmens überhaupt überprüfbar? (Auskunftspflicht der Behörden?)
Unter welchen Bedingungen darf ich sie unterzeichnen?
Was sind die Folgen?
Besten Dank für Euer / Ihr Bemühen.
Eidesstattliche Erklärung - Führerscheinentzug
RE: Eidesstattliche Erklärung - Führerscheinentzug
Nach 10 Jahren gibt es keine Folge, weder im Ost-, noch im Westmark.
In Österreich ist dein Strafregister schon längst (5 Jahre) gelöscht. Nach 5 Jahren ist nicht mehr zumutbar, dass man sich an solchen Vewaltungsverfahren erinnert. Deswegen, wenn du jetzt die Antwort als Nein abgibst, hast du nicht gelogen. Es kann aber sein, dass du natürlich nach 10 Jahren vergessen hast. So meine ich, entscheiden kannst nur du selbst. Ich hätte so was sicher längst vergessen.
Anderes wäre, wenn du jemanden erschossen hättest und dich später nicht erinnern würdest... Das könnte dir niemand abkaufen...
MfG,
MEMIL
In Österreich ist dein Strafregister schon längst (5 Jahre) gelöscht. Nach 5 Jahren ist nicht mehr zumutbar, dass man sich an solchen Vewaltungsverfahren erinnert. Deswegen, wenn du jetzt die Antwort als Nein abgibst, hast du nicht gelogen. Es kann aber sein, dass du natürlich nach 10 Jahren vergessen hast. So meine ich, entscheiden kannst nur du selbst. Ich hätte so was sicher längst vergessen.
Anderes wäre, wenn du jemanden erschossen hättest und dich später nicht erinnern würdest... Das könnte dir niemand abkaufen...
MfG,
MEMIL
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