Hallo Memil,
es wurde ja erstmal ein Termin festgesetzt zur Streitverhandlung. Die intervention der AK ergab keinen einigung. könnte ich jetzt auch noch sagen, so nach dem motto, leck mich doch am a...... -> ich ziehe die klage zurück? müsste ich kosten übernehmen oder bin ich gezwungen, da die ak interveniert hat, den prozess durchfüren zu lassen?
Arbeitgeber lügt, Prozess, Aussage gegen Aussage, Familienbe
RE: aussergerichtliche Einigung
Die Klage kannst du jederzeit zurückziehen, sofort beim Gericht (Dienstag Amsttag oder auch jederzeit persönlich bei dem zuständigen Richter). Die Honorarnote des Gegners bekommst du bequem per Post samt Erlagscheinen. Die AK selbst verlangt von dir keine Kosten.
RE: aussergerichtliche Einigung
mit welchen kosten hätte ich zu rechenn ca???
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