Hallo!
Ich bin derzeit mit 14 Wochenstunden im Sekretariat einer Steuerberatungskanzlei angemeldet.
Nun möchte ich nebenbei, um ein paar Stunden und somit Geld zusätzlich zu bekommen, als geringfügig Beschäftigte in einem Sonnenstudio beginnen, da dort immer wieder Aushilfen gesucht werden.
Daher meine Fragen:
1) Grundsätzlich ist es schon erlaubt 2 Arbeitgeber zu haben, solange sie nicht der gleichen Branche angehören, oder?
2) wie sieht das dann am Ende des Jahres mit der Steuer aus? Beim sonnenstudio wird mir dann monatlich nichts abgezogen, aber es zählen zum Schluss ja alle Bezüge insgesamt als Bemessungsgrundlage. Wie wird das dann abgerechnet?? Muss ich dann am Jahresende Steuer nachzahlen?
würde mich über ein paar Tipps/Erklärung freuen,
lg
2 Dienstgeber - Steuer?
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- Beiträge: 72
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: 2 Dienstgeber - Steuer?
Was ist das für eine Steuerberatungskanzlei, die Dir das nicht beantworten kann???
Lohnsteuer:
Beide Dienstverhältnisse werden nach dem Kalenderjahr vom Finanzamt addiert, davon wird bei einer Zwangsveranlagung die Steuer berechnet.
Wahrscheinlich bekommst Du für die Folgejahre vierteljährliche Vorschreibungen.
Sozialversicherung
Wenn die Summe der laufenden Bezüge beider Dienstverhältnisse in einem Monat 333,16 übersteigt, bist du voll Sozialversicherungspflichtig (außer arbeitslosen SV) bei dem geringfügen Dienstverhältnis.
Somit SV Nachzahlung.
Arbeitsrecht
Ob Du eine Nebenbeschäftigun antreten darfs, dafür mußt du deinen dienstvertrag lesen.
Der Zauberlehrling
_________________________________
Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Lohnsteuer:
Beide Dienstverhältnisse werden nach dem Kalenderjahr vom Finanzamt addiert, davon wird bei einer Zwangsveranlagung die Steuer berechnet.
Wahrscheinlich bekommst Du für die Folgejahre vierteljährliche Vorschreibungen.
Sozialversicherung
Wenn die Summe der laufenden Bezüge beider Dienstverhältnisse in einem Monat 333,16 übersteigt, bist du voll Sozialversicherungspflichtig (außer arbeitslosen SV) bei dem geringfügen Dienstverhältnis.
Somit SV Nachzahlung.
Arbeitsrecht
Ob Du eine Nebenbeschäftigun antreten darfs, dafür mußt du deinen dienstvertrag lesen.
Der Zauberlehrling
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RE: 2 Dienstgeber - Steuer?
Danke für die Infos, viel schlauer bin ich noch immer nicht. ;o)
Klar, kann mir das meine Kanzlei beantworten, bin nur noch nicht dazu gekommen einen Kollegen zu fragen.
Kann man sich die Abzüge, die Ende des Jahres auf mich zukommen, selbst irgendwie berechnen oder ist das eher kompliziert und ich frag besser mal beim finanzamt nach?
lg
Klar, kann mir das meine Kanzlei beantworten, bin nur noch nicht dazu gekommen einen Kollegen zu fragen.
Kann man sich die Abzüge, die Ende des Jahres auf mich zukommen, selbst irgendwie berechnen oder ist das eher kompliziert und ich frag besser mal beim finanzamt nach?
lg
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- Beiträge: 72
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: 2 Dienstgeber - Steuer?
Na klar kann man das berechnen.
Die meisten Lohnverrechnung- bzw. Steuerberaterprogramme haben ein Tool dafür.
Aber bei 2 Dienstverhältnissen gleichzeitig gibt es eine Zwangsveranlagung beim Finanzamt.
Näheres können Dir Deine Kollegen sagen...
Der Zauberlehrling
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Die meisten Lohnverrechnung- bzw. Steuerberaterprogramme haben ein Tool dafür.
Aber bei 2 Dienstverhältnissen gleichzeitig gibt es eine Zwangsveranlagung beim Finanzamt.
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RE: 2 Dienstgeber - Steuer?
Ich bin mittlerweile drauf gekommen, dass ich jährlich (mit beiden Dienstverhältnissen) nicht über 10 000 Euro komme, somit fällt für mich die Lohnsteuer sowieso weg - oder?
Das heißt auf mich kommt dann nur eine SV-Nachzahlung zu?!?
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- Beiträge: 72
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: 2 Dienstgeber - Steuer?
Klar!
Wenn Du mit 2 Dienstverhältnissen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitest - € 333,16 pro Monat, dann schlägt die Sozialversicherung zu. Und zwar Kranken- und Pensionsversicherung, nur der Dienstnehmeranteil. Wie viel Prozente, sagt Dir die Krankenkasse oder Steuerberater
Aber wenn Du Sozialversicherung zahlst, kannst Du beim Jahresausgleich eine NEGATIVSTEUER haben.
Quiz: was ist das
Ein guter Steuerberater muß das wissen. Teste Deine Kollegen!
Der Zauberlehrling
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Wenn Du mit 2 Dienstverhältnissen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitest - € 333,16 pro Monat, dann schlägt die Sozialversicherung zu. Und zwar Kranken- und Pensionsversicherung, nur der Dienstnehmeranteil. Wie viel Prozente, sagt Dir die Krankenkasse oder Steuerberater
Aber wenn Du Sozialversicherung zahlst, kannst Du beim Jahresausgleich eine NEGATIVSTEUER haben.
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