Rückwirkende Anstellung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Rückwirkende Anstellung

Beitrag von JUSLINE » 03.04.2006, 18:03

Hallo,



vielleicht weiß jemand hier von euch Rat, hab nämlich ein komplexeres Problem:



Ich hab Mitte 2003 in einem Callcenter als Inbound-Agent begonnen, hab einen freien Dienstnehmervertrag unterschrieben, hab jeden Monat Honorarnote gestellt, die 13,8..% sind mir vom Bruttobetrag abgezogen worden.

November 2004 ist die Firma (nennen wir sie A) an eine andere Firma B verkauft worden, alle freien Dienstnehmer mussten eine Kündigung und gleichzeitig für die neue Firma einen neuen freien Dienstnehmervertrag unterschreiben.

Bei der Übernahme hat Firma B eine Klausel unterschrieben, alle Mitarbeiter zu den gleichen Konditionen zu übernehmen wie sie vorher bei Firma A waren.



Anfang März diesen Jahres bekam ich von der Mitarbeitervorsorgekasse ein Schreiben, dass Firma A Beiträge für mich einbezahlt hat, dachte eigentlich, dass bei freien DN das nicht gemacht werden muss.



Beim Nachforschen hat sich dann ergeben, dass die Krankenkasse die Firma A geprüft hat und die Firma einige Mitarbeiter rückwirkend von Beginn des Dienstverhältnisses an bis zur Übernahme als Angestellte melden musste. Keiner wußte davon, auch Firma B nicht.



Jetzt hab ich gehört, dass Inbound-CallCenter-Agents sowieso als Angestellte zu behandeln sind, angeblich gabs da vor einige Jahren einen Erlass?



Muss mich Firma B jetzt auch anstellen, kann ich rückwirkend sämtliche Zuschläge wie Weihnachts-, Urlaubsgeld, Nachtdienstzulage, Feiertagszuschläge, Urlaubstage einfordern? Firma A gibts ja auch de fakto nicht mehr....



Darf ich als Angestellte überhaupt Honorarnoten ausstellen?



Vielleicht kennt sich ja jemand bei diesem Sachverhalt aus und kann mir Tips geben...wäre echt super!



Danke im Voraus!

LG

Sea










celsi
Beiträge: 6
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Rückwirkende Anstellung

Beitrag von celsi » 07.04.2006, 12:36

Hallo,



ich würde mich in diesem Fall an die AK wenden.

Wichtig wäre, zu eruieren, ob bzw. ab wann ein Angestelltenverhältnis vorlag. In diesem Fall wären Sonderzahlungen zu leisten bzw. nachzuzahlen.

Einzahlungen in eine Mitarbeitervorsorgekasse deuten jedenfalls auf ein Angestelltenverhältnis hin, da dies bei freien Dienstnehmern nicht erforderlich ist.



Schwierig wird es durch den Verkauf der Firma. Grundsätzlich kommt hier das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz zum Tragen (AVRAG).



Fraglich ist für mich allerdings, ob Firma B für "Altlasten" der Firma A haftbar ist.


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