Ausgangslage:
Ein 45jähriger Beamter wurde gemäß §14 Absatz 1 des BDG 1979 mittels Bescheid wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, da es ihm wegen seiner gesundheitlichen Verfassung nicht mehr möglich ist seine dienstlichen Aufgaben zu erfüllen, weil ihm Tätigkeiten mit mittlerer körperlicher Beanspruchung, fallweise schwere und überwiegend mittelschwere Hebe- und Trageleistungen sowie häufiges Bücken nicht mehr möglich sind.
Darf dieser Beamte sich jetzt neben seinem Ruhegenuss durch Teilzeitarbeit offiziell was dazuverdienen oder wird durch die Aufnahme einer Beschäftigung dessen Dienstunfähigkeit wieder aufgehoben und der Beamte in den Dienst rückgeholt?
Bitte um Infos
Wird die Dienstunfähigkeit wieder aufgehoben?
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