Am 15.02.2006 erhielt ich um 14:30 Uhr die Kündigung durch den Arbeitgeber:
Text:
Wir sehen uns veranlasst, Sie unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Frist zu kündigen.
Ihr Arbeitsverhältnis endet daher am 31.03.2006
Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass Sie ab sofort bei vollen Bezügen vom Dienst freigestellt sind. Diese Dienstfreistellung kann von uns jederzeit widerrufen werden.
Eintritt: 14.05.2001
KV: allg. Gewerbe
Tätigkeit: kaufm. Ang.
Im Dienstvertrag steht, zum 15. oder Monatsletzten ist Kündigungsmöglichkeit.
Um 14:00 Uhr wurden drei MA per E-Mail zur Besprechung aufgerufen.
14:15 Uhr wurde uns mittgeteilt, dass die Mutterfirma insolvent ist, aber die anderen Niederlassungen nicht betroffen sind. Sie sagte weiter, dass unsere Niederlassung auch Opfer bringen müsste, da schob sie uns Beiden, meinem Kollegen und mir die Kündigung über den Tisch. Sie hat 3 Wochen vorher, eine jüngere Dame eingestellt, die, wie ich jetzt weiß, meine Nachfolgerin ist.
Kann ich mich irgendwie wehren, gegen diese Vorgangsweise? Welche Kündigungdauer gilt hier, die vom DV oder die im Kündigungsschreiben, das würde ja bedeuten, dass ich zum Quartal nur gekündigt werden kann, immerhin geht es bei mir um die Abfertigung.
Bitte um Hilfe
fristwidrige Kündigung
RE: fristwidrige Kündigung
hallo,
also bezüglich der Kündigungsfrist: es gilt jene Kündigungsfrist welche für dich am günstigeren ist (gem. §3ArbVG) Günstigkeitsprinzip!!
Bezüglich deiner REchte wäre es von Vorteil zu wissen, ob es in deiner Firma einen Betriebsrat gibt und ob dieser der Kündigung zugestimmt hat!
LG
also bezüglich der Kündigungsfrist: es gilt jene Kündigungsfrist welche für dich am günstigeren ist (gem. §3ArbVG) Günstigkeitsprinzip!!
Bezüglich deiner REchte wäre es von Vorteil zu wissen, ob es in deiner Firma einen Betriebsrat gibt und ob dieser der Kündigung zugestimmt hat!
LG
RE: fristwidrige Kündigung
Hallo,
nein, gibt es nicht.
LG
nein, gibt es nicht.
LG
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