Reisekostenersatzanspruch
Reisekostenersatzanspruch
Ich war fü eine Versicherung im Aussendienst tätig.
1) Laut Dienstvertrag musste ich an den wöchentlichen Weiterbildungstreffs, den monatlichen Dienstbesprechungen, und den all2motlichen Seminaren teilnehmen. Die Reisekosten dazu sollten in der Form vergütet werden, dass pro Termin, je Richtung 30 km zu meinem Privatvergnügen wurden, für die restlichen km durfte ich 0,15 Eur verrechen. Den Rest zum amtlichen km-Geld von 0,356 bekäme ich über den Jahresausgleich vom Finanzamt.
2) Die Reisespesen, die ich durch die Aquise in die mir zugeteilten Orte NÖ´s wurden mit Eur. 50,- pro Mon abgegolten. Ich sollte nur in dem Monat die vollen Kosten ersetzt bekommen, in denen ich das von der Versicherung gesetzte Umsatzziel erreichte. Den Rest sollte ich w.o. über das Finanzamt bekommen.
Da es mir nur in 4 Monaten gelang, das Ziel zu erreichen (6 Wochen war ich krank, 3 Wochen in Urlaub), bekam ich auch in diesen 4 Monaten die Reisespesen nicht zur Gänze ersetzt.
PS: um vom Jahresausgleich Geld zurück zu bekommen, muss natürlich vorher ordentlich verdient worden sein, dass bei mir aber nicht der Fall ist.
Nun habe ich Fragen an die Profis:
a) Hat ein Dienstvertrag, wenn er so gestaltet ist, überhaupt Gültigkeit?
b) Habe ich Anspruch auf Reisekostenersatz auch wenn der Umsatz nicht gestimmt hat?
c) Muss ich tatsächlich mehr als die Hälfte zu Weiterbildungsveranstaltungen selbst bezahlen?
Vielen Dank an all jene, die sich die Mühe machen und den vielen Text lesen und beantworten
1) Laut Dienstvertrag musste ich an den wöchentlichen Weiterbildungstreffs, den monatlichen Dienstbesprechungen, und den all2motlichen Seminaren teilnehmen. Die Reisekosten dazu sollten in der Form vergütet werden, dass pro Termin, je Richtung 30 km zu meinem Privatvergnügen wurden, für die restlichen km durfte ich 0,15 Eur verrechen. Den Rest zum amtlichen km-Geld von 0,356 bekäme ich über den Jahresausgleich vom Finanzamt.
2) Die Reisespesen, die ich durch die Aquise in die mir zugeteilten Orte NÖ´s wurden mit Eur. 50,- pro Mon abgegolten. Ich sollte nur in dem Monat die vollen Kosten ersetzt bekommen, in denen ich das von der Versicherung gesetzte Umsatzziel erreichte. Den Rest sollte ich w.o. über das Finanzamt bekommen.
Da es mir nur in 4 Monaten gelang, das Ziel zu erreichen (6 Wochen war ich krank, 3 Wochen in Urlaub), bekam ich auch in diesen 4 Monaten die Reisespesen nicht zur Gänze ersetzt.
PS: um vom Jahresausgleich Geld zurück zu bekommen, muss natürlich vorher ordentlich verdient worden sein, dass bei mir aber nicht der Fall ist.
Nun habe ich Fragen an die Profis:
a) Hat ein Dienstvertrag, wenn er so gestaltet ist, überhaupt Gültigkeit?
b) Habe ich Anspruch auf Reisekostenersatz auch wenn der Umsatz nicht gestimmt hat?
c) Muss ich tatsächlich mehr als die Hälfte zu Weiterbildungsveranstaltungen selbst bezahlen?
Vielen Dank an all jene, die sich die Mühe machen und den vielen Text lesen und beantworten
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RE: Reisekostenersatzanspruch
>
>
> Lieber Simba!
1. Welchem Kollektivvertrag unterliegt der Dienstvertrag?
Oder ist es ein Freier DV, oder Werkvertrag?
Es könnte sein, das im Kollektivvertrag die Reiseentschädigungen zwingend vorgeschrieben sind.
Die € 50,- pauschale Reisekostenentschädigung sind Blödsinn.
Weil pauschale Reisekostenentschädigungen steuerpflichtig und Sozialversicherungs pflichtig sind, außer sie werden nur akkontiert und am Ende einer Periode genau gegengerechnet.
Bei freien Dienstnehmern sind seit Mai 2005 auch die 0,356 € SV-pflichtig. (das soll aber demnächst aufgehoben werden)
2. Möglich dass es mit den Reisekosten die nicht ersetzt werden wenn das Umsatzziel nicht errreicht wird in Konflikt mit § 879 oder § 878 ABGB steht. Nämlich das diese Klausel gegen die guten Sitten ist.
Denn theoretisch, wenn Du Null Umsatz machst, hättest Du nur Spesen. Das sollte in einem Dienstvertrag (!nicht Werkvertrag!) nicht möglich sein.
3. Ausbildungs- und Weiterbildungskosten dürfen in einer Rückzahlungsklausel enthalten sein. Einschulungskosten nicht.
Alles (un)klar?
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
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> Lieber Simba!
1. Welchem Kollektivvertrag unterliegt der Dienstvertrag?
Oder ist es ein Freier DV, oder Werkvertrag?
Es könnte sein, das im Kollektivvertrag die Reiseentschädigungen zwingend vorgeschrieben sind.
Die € 50,- pauschale Reisekostenentschädigung sind Blödsinn.
Weil pauschale Reisekostenentschädigungen steuerpflichtig und Sozialversicherungs pflichtig sind, außer sie werden nur akkontiert und am Ende einer Periode genau gegengerechnet.
Bei freien Dienstnehmern sind seit Mai 2005 auch die 0,356 € SV-pflichtig. (das soll aber demnächst aufgehoben werden)
2. Möglich dass es mit den Reisekosten die nicht ersetzt werden wenn das Umsatzziel nicht errreicht wird in Konflikt mit § 879 oder § 878 ABGB steht. Nämlich das diese Klausel gegen die guten Sitten ist.
Denn theoretisch, wenn Du Null Umsatz machst, hättest Du nur Spesen. Das sollte in einem Dienstvertrag (!nicht Werkvertrag!) nicht möglich sein.
3. Ausbildungs- und Weiterbildungskosten dürfen in einer Rückzahlungsklausel enthalten sein. Einschulungskosten nicht.
Alles (un)klar?
Der Zauberlehrling
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RE: Reisekostenersatzanspruch
Hallo Zauberlehrling!
Vielen Dank für Deine Antwort.
1. Ich war bei der Versicherung angestellt (so mit Gebietskrankenkassa, Krankenstand und Pensionsversicherung). Es war kein Werkvertrag. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll der KV für Handel gelten.
2. An den Widerspruch mit den "guten Sitten" habe ich auch gedacht und gehofft, dass es mir hier bestätigt wird.
3. Schulungen, Quartier und sogar das Essen wurden von der Versicherung übernommen. Und für die Reisespesen eben nur ein kleiner Anteil. Aus-und Weiterbildungkosten wurden nach der Kündigung nicht zurück gefordert. Dieser Passus stand auch nicht im DV.
Hilft das weiter?
Liebe Grüße
Simba
Vielen Dank für Deine Antwort.
1. Ich war bei der Versicherung angestellt (so mit Gebietskrankenkassa, Krankenstand und Pensionsversicherung). Es war kein Werkvertrag. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll der KV für Handel gelten.
2. An den Widerspruch mit den "guten Sitten" habe ich auch gedacht und gehofft, dass es mir hier bestätigt wird.
3. Schulungen, Quartier und sogar das Essen wurden von der Versicherung übernommen. Und für die Reisespesen eben nur ein kleiner Anteil. Aus-und Weiterbildungkosten wurden nach der Kündigung nicht zurück gefordert. Dieser Passus stand auch nicht im DV.
Hilft das weiter?
Liebe Grüße
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RE: Reisekostenersatzanspruch
Hallo Zauberlehrling!
Vielen Dank für Deine Antwort.
1. Ich war bei der Versicherung angestellt (so mit Gebietskrankenkassa, Krankenstand und Pensionsversicherung). Es war kein Werkvertrag. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll der KV für Handel gelten.
2. An den Widerspruch mit den "guten Sitten" habe ich auch gedacht und gehofft, dass es mir hier bestätigt wird.
3. Schulungen, Quartier und sogar das Essen wurden von der Versicherung übernommen. Und für die Reisespesen eben nur ein kleiner Anteil. Aus-und Weiterbildungkosten wurden nach der Kündigung nicht zurück gefordert. Dieser Passus stand auch nicht im DV.
Lieber Simba!
1. Schreib mir welcher Kollektvivvertrag für Dich gilt. Das müsste in Deinem Dienstvertrag stehen. (Laut AVRAG)
Auch wenn dort KV Handel steht, könnte dies falsch sein, weil die KV-zugehörigkeit Deines Dienstgebers eine andere ist. Aber, bitte schreib was dort steht.
2. Waren diese Besprechungen Schulungen etc. bezahlte Arbeitszeit oder in deiner "Freizeit".
Denn wenn die Teilnahme Teil des Dienstvertrages war, sollte dies auch bezahlte Arbeitszeit sein, mit Folge, dass auch die Reisevergütungen zu zahlen sind.
In der Hierarchie des Rechtes steht der Kollektivvertrag über Deinem Dienstvertrag. D.h. daß Klauseln im Dienstvertrag nur "besser" für den Dienstnehmer als der KV sein dürfen. Deshalb solltest Du laut KV volles Anrecht auf Reisekostenvergütungen haben, dürfen diese nicht von Deinen Umsätzen abhängig gemacht werden.
Alles (un)klar?
Gute Nacht 01:57 Uhr
Der Zauberlehrling
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1. Ich war bei der Versicherung angestellt (so mit Gebietskrankenkassa, Krankenstand und Pensionsversicherung). Es war kein Werkvertrag. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll der KV für Handel gelten.
2. An den Widerspruch mit den "guten Sitten" habe ich auch gedacht und gehofft, dass es mir hier bestätigt wird.
3. Schulungen, Quartier und sogar das Essen wurden von der Versicherung übernommen. Und für die Reisespesen eben nur ein kleiner Anteil. Aus-und Weiterbildungkosten wurden nach der Kündigung nicht zurück gefordert. Dieser Passus stand auch nicht im DV.
Lieber Simba!
1. Schreib mir welcher Kollektvivvertrag für Dich gilt. Das müsste in Deinem Dienstvertrag stehen. (Laut AVRAG)
Auch wenn dort KV Handel steht, könnte dies falsch sein, weil die KV-zugehörigkeit Deines Dienstgebers eine andere ist. Aber, bitte schreib was dort steht.
2. Waren diese Besprechungen Schulungen etc. bezahlte Arbeitszeit oder in deiner "Freizeit".
Denn wenn die Teilnahme Teil des Dienstvertrages war, sollte dies auch bezahlte Arbeitszeit sein, mit Folge, dass auch die Reisevergütungen zu zahlen sind.
In der Hierarchie des Rechtes steht der Kollektivvertrag über Deinem Dienstvertrag. D.h. daß Klauseln im Dienstvertrag nur "besser" für den Dienstnehmer als der KV sein dürfen. Deshalb solltest Du laut KV volles Anrecht auf Reisekostenvergütungen haben, dürfen diese nicht von Deinen Umsätzen abhängig gemacht werden.
Alles (un)klar?
Gute Nacht 01:57 Uhr

Der Zauberlehrling
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RE: Reisekostenersatzanspruch
"Guten Morgen" lieber Zauberlehrling!
Vielen Dank für Deine nette Unterstützung! Ich habe mich mit dem DV etwas auseinandergesetzt und kann nun Folgendes richtigstellen:
1. Das DV unterliegt den Bestimmungen des Angestelltengesetzes und des KV für Angestellte des Aussendienstes der Versicherungsunternehmer Österreichs (KVA).
2. Die Seminare, Schulungen und Dienstbesprechungen waren alle in der Arbeitszeit.
Für die Berechnung der Reisekosten habe ich auf 1 1/2 A4-Seiten im Anhang noch eine sehr mühsame Beschreibung gefunden:
Prozentsätze für die Ermittlung der Reisekostenersätze:
20% bei Nichterfüllung des Mindestumsatzes;
25% ab 100%iger Erfüllung des Mindestumsatzes;
(Anm. meinerseits: egal ob normaler Arbeitsmonat, Feiertage, Urlaub oder wie bei mir 5 Wochen Krankenstand)
Mindest-Reisekostenersatz 50 Eur.;
maximal Reisekostenersatz 1.100 Eur.; (beide per Monat).
Ich hoffe, dass Du Dir nicht meinetwegen die Nacht "um die Ohren schlugst
), deshalb wünsche ich Dir noch einen netten Abend
Simba
Vielen Dank für Deine nette Unterstützung! Ich habe mich mit dem DV etwas auseinandergesetzt und kann nun Folgendes richtigstellen:
1. Das DV unterliegt den Bestimmungen des Angestelltengesetzes und des KV für Angestellte des Aussendienstes der Versicherungsunternehmer Österreichs (KVA).
2. Die Seminare, Schulungen und Dienstbesprechungen waren alle in der Arbeitszeit.
Für die Berechnung der Reisekosten habe ich auf 1 1/2 A4-Seiten im Anhang noch eine sehr mühsame Beschreibung gefunden:
Prozentsätze für die Ermittlung der Reisekostenersätze:
20% bei Nichterfüllung des Mindestumsatzes;
25% ab 100%iger Erfüllung des Mindestumsatzes;
(Anm. meinerseits: egal ob normaler Arbeitsmonat, Feiertage, Urlaub oder wie bei mir 5 Wochen Krankenstand)
Mindest-Reisekostenersatz 50 Eur.;
maximal Reisekostenersatz 1.100 Eur.; (beide per Monat).
Ich hoffe, dass Du Dir nicht meinetwegen die Nacht "um die Ohren schlugst

Simba
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RE: Reisekostenersatzanspruch
Lieber Simba!
Habe versucht über GOOGLE und wirtschaftskammer www.wko.at an Deinen Kollektivvertrag zu kommen - negativ.
Kannst Du mir einen Link schreiben.
Der Zauberlehrling
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Habe versucht über GOOGLE und wirtschaftskammer www.wko.at an Deinen Kollektivvertrag zu kommen - negativ.
Kannst Du mir einen Link schreiben.
Der Zauberlehrling
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RE: Reisekostenersatzanspruch
Lieber Simba!
Ich wurde fündig:
http://www.vvo.at/index.php?/component/ ... 1/lang,de/
Liebe Grüße
Simba
Fahre nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann,
damit er die Objektive der Radarkameras verkleben kann, bevor Du daran vorbeidüst!
Ich wurde fündig:
http://www.vvo.at/index.php?/component/ ... 1/lang,de/
Liebe Grüße
Simba
Fahre nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann,
damit er die Objektive der Radarkameras verkleben kann, bevor Du daran vorbeidüst!
RE: Reisekostenersatzanspruch
Lieber Zauberlehrling!
Sorry, hab´mich verschrieben,
ich wurde fündig:
http://www.vvo.at/index.php?/component/ ... 1/lang,de/
Liebe Grüße
Simba
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Fahre nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann,
damit er die Objektive der Radarkameras verkleben kann, bevor Du daran vorbeidüst!
Sorry, hab´mich verschrieben,
ich wurde fündig:
http://www.vvo.at/index.php?/component/ ... 1/lang,de/
Liebe Grüße
Simba
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Fahre nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann,
damit er die Objektive der Radarkameras verkleben kann, bevor Du daran vorbeidüst!
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- Beiträge: 72
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Reisekostenersatzanspruch
Lieber Simba!
§ 3 im KV für Versichung/Außendienst sieht Reisekostenersätze nur vor, sofern diese im Dienstvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind.
Somit gelten die niedrigen Sätze lt. Deinem Dienstvertrag.
Wärest Du im Kollektivvertrag Handel, wären Reisekostenersätze verpflichtend vorgeschrieben.
Nun, Pech.
Aber.... Du schreibst, daß Du 5 Wochen krank warst.
Wenn Du vorher Gehalt + Provision erhalten hast,
ist Dir im Krankenstand ein "Durchschnitt Krank" gezahlt worden. Das bedeutet, das normale Gehalt wird weiter bezahlt und ein 3-Monatsdurchschnitt der Provisionen wird hinzugerechnet. (nur Abschlußprovisionen, keine Folgeprovisionen)
Berechnung des Durchschnitts für Krank im April:
Monat Provision
Jänner 1000
Februar 2000
März 500
Summe 3500 dividiert durch 90 (für 3 Monate) mal
Kalendertage Krankenstand = Durchschnitt.
Denn der Dienstnehmer darf im Krankenstand nicht schlechter gestellt werden.
§ 8 Angestelltengesetz.
Gleiche Durchschnittsberechnung auch für Feiertag und Urlaubstage.
Nun müßte diesr Durchschnit-Krank zu deinen provisionen dazugerechnet werden. Und schon bist du vielleicht über den Zielvorgaben für eine bessere reisekostenabgeltung. ???
Habe heute einen Urlaubstag...
Der Zauberlehrling
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§ 3 im KV für Versichung/Außendienst sieht Reisekostenersätze nur vor, sofern diese im Dienstvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind.
Somit gelten die niedrigen Sätze lt. Deinem Dienstvertrag.
Wärest Du im Kollektivvertrag Handel, wären Reisekostenersätze verpflichtend vorgeschrieben.
Nun, Pech.
Aber.... Du schreibst, daß Du 5 Wochen krank warst.
Wenn Du vorher Gehalt + Provision erhalten hast,
ist Dir im Krankenstand ein "Durchschnitt Krank" gezahlt worden. Das bedeutet, das normale Gehalt wird weiter bezahlt und ein 3-Monatsdurchschnitt der Provisionen wird hinzugerechnet. (nur Abschlußprovisionen, keine Folgeprovisionen)
Berechnung des Durchschnitts für Krank im April:
Monat Provision
Jänner 1000
Februar 2000
März 500
Summe 3500 dividiert durch 90 (für 3 Monate) mal
Kalendertage Krankenstand = Durchschnitt.
Denn der Dienstnehmer darf im Krankenstand nicht schlechter gestellt werden.
§ 8 Angestelltengesetz.
Gleiche Durchschnittsberechnung auch für Feiertag und Urlaubstage.
Nun müßte diesr Durchschnit-Krank zu deinen provisionen dazugerechnet werden. Und schon bist du vielleicht über den Zielvorgaben für eine bessere reisekostenabgeltung. ???
Habe heute einen Urlaubstag...
Der Zauberlehrling
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RE: Reisekostenersatzanspruch
Lieber Zauberlehrling,
zunächst allerherzlichsten Dank für die vielen Recherchen, die Du meinetwegen angestellt hast.
Bitte verzeih, weil ich mich fast 3 Wochen nicht gemeldet habe. Ich hatte sehr viel um die Ohren.
Heute habe ich meine ersten Berechnungen angestellt.
Nun, ich habe um rund 2.000,-- mehr erwirtschaftet als der Mindestumsatz vorsah.
Jubel!!!
Jetzt muss ich noch genauer nachlesen, ob ich tatsächlich pro Besprechung oder Schulung wirklich jedes Mal 30 Km aus eigener Tasche finanzieren muß (für den Rest durfte ich ja 15 cent verrechnen, oder ob ich da wenigstens Anspruch auf die 15 cent für die komplette Reise habe.
Dann bleibt mir nur noch mich nochmals zu bedanken und wünsche Dir eine gute Zeit.
Liebe Grüße
Simba
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Fahre nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann,
damit er die Objektive der Radarkameras verkleben kann, bevor Du daran vorbeidüst!
zunächst allerherzlichsten Dank für die vielen Recherchen, die Du meinetwegen angestellt hast.
Bitte verzeih, weil ich mich fast 3 Wochen nicht gemeldet habe. Ich hatte sehr viel um die Ohren.
Heute habe ich meine ersten Berechnungen angestellt.
Nun, ich habe um rund 2.000,-- mehr erwirtschaftet als der Mindestumsatz vorsah.
Jubel!!!
Jetzt muss ich noch genauer nachlesen, ob ich tatsächlich pro Besprechung oder Schulung wirklich jedes Mal 30 Km aus eigener Tasche finanzieren muß (für den Rest durfte ich ja 15 cent verrechnen, oder ob ich da wenigstens Anspruch auf die 15 cent für die komplette Reise habe.
Dann bleibt mir nur noch mich nochmals zu bedanken und wünsche Dir eine gute Zeit.
Liebe Grüße
Simba
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