Hallo,
als Student bin ich 10 Monate im jahr bei einem Fliesenlegerbetrieb in Wien geringfügig beschäftigt. In den Sommermonaten Juli bzw. August bin ich Voll als Angestellter beschäftigt.
Was ist die Grundlage für die Berechnung meines 13. und 14. Gehalts?
Lt. Angaben des zugehörigen Kollektivvertrages ist für das Weihnachtsgeld das Novembergehalt heranzuziehen.
Habe ich keinen Anspruch auf Erhöhung des 13. und 14. Gehalts für die Monate in denen ich voll beschäftigt bin?
Meiner Meinung nach ist das 13. und 14. Gehalt auf Basis des gesamten Jahresgehalts zu berechnen, doch im Kollektivvertrag konnte ich keine eindeutige Regelung finden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
13. + 14. Gehalt - unterschiedl. Beschäftigung
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: 13. + 14. Gehalt - unterschiedl. Beschäftigung
Also in einem Fließenlegerbetrieb als gerigf. Angestelter tätig zu sein... Respekt. Normalerweise wäre ARBEITER.
Wenn im Kollketivvertrag steht, das Novembergehalt für das Weihnachtsgeld, dann ist das auch so. Also Pech wenn du im Sommer Vollzeit warst.
Bei Teilzeitbeschäftigten, welche in jedem Monat eine andere Stundenzahl arbeiten, kann eine Mischberechnung vorgenommen werden.
Alles (un)klar
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Wenn im Kollketivvertrag steht, das Novembergehalt für das Weihnachtsgeld, dann ist das auch so. Also Pech wenn du im Sommer Vollzeit warst.
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