Wer kann mir genau erklären welcher Unterschied in Befristeten und Unbefristeten Dienstverhältnis ist, bzw. wie schaut es mit der Kündigung aus.
Befristet - Unbefristet
RE: Befristet - Unbefristet
Ein befristetes Dienstverhältnis ist praktisch schon gekündigt. Es kann auch durch Schwangerschaft, Unfall, Krankenstand oder ähnliches nicht verlängert werden. Andererseits ist der AN verpflichtet, bis zum Ende der Frist zu arbeiten und kann nicht grundlos vorzeitig gehen.
Fristende muß kein Datum sein, auch Saisonende, bis zur Rückkehr eines bestimmten Mitarbeiters aus dem Krankenstand, ... einer Mitarbeiterin aus dem Mutterschutz /Karenzjahr.
Bei einem unbefristeten Dienstverhältnis können sie jederzeit kündigen bzw. gekündigt werden - unter Einhaltung der Kündigungsfristen, die je nach KV und Betriebszugehörigkeit unterschiedlich sind.
z. B.:
Maler täglich, nach 25 Jahren drei Tage, tunlichst zum Wochenende
Bäcker: 1 Tag
Gastgewerbe: 14 Tage (ohne Rücksicht auf den Wochentag)
andere Beispiele: 14 Tage zum Monatsende, 1 Monat zum Quartalsende, ...
Nach einem befristeten Dienstverhältnis ist eine Weiterbeschäftigung möglich, aber nur noch unbefristet. Nach drei Monaten noch einmal für drei Monate zu verlängern ist gesetzlich nicht erlaubt. Aber durchaus gängige Praxis.
Ebenso ist es ungesetzlich, eine dreimonatige Probezeit zu vereinbaren:
Nur Lehrlinge haben eine dreimonatige Probezeit.
Im Gastgewerbe sind 14 Tage Probezeit vereinbart.
In allen anderen Branchen gilt 1 Monat Probezeit.
Während der Probezeit kann jederzeit (!) das Dienstverhältnis gelöst werden. Man spicht hier nicht von einer Kündigung.
lg jeannie
Fristende muß kein Datum sein, auch Saisonende, bis zur Rückkehr eines bestimmten Mitarbeiters aus dem Krankenstand, ... einer Mitarbeiterin aus dem Mutterschutz /Karenzjahr.
Bei einem unbefristeten Dienstverhältnis können sie jederzeit kündigen bzw. gekündigt werden - unter Einhaltung der Kündigungsfristen, die je nach KV und Betriebszugehörigkeit unterschiedlich sind.
z. B.:
Maler täglich, nach 25 Jahren drei Tage, tunlichst zum Wochenende
Bäcker: 1 Tag
Gastgewerbe: 14 Tage (ohne Rücksicht auf den Wochentag)
andere Beispiele: 14 Tage zum Monatsende, 1 Monat zum Quartalsende, ...
Nach einem befristeten Dienstverhältnis ist eine Weiterbeschäftigung möglich, aber nur noch unbefristet. Nach drei Monaten noch einmal für drei Monate zu verlängern ist gesetzlich nicht erlaubt. Aber durchaus gängige Praxis.
Ebenso ist es ungesetzlich, eine dreimonatige Probezeit zu vereinbaren:
Nur Lehrlinge haben eine dreimonatige Probezeit.
Im Gastgewerbe sind 14 Tage Probezeit vereinbart.
In allen anderen Branchen gilt 1 Monat Probezeit.
Während der Probezeit kann jederzeit (!) das Dienstverhältnis gelöst werden. Man spicht hier nicht von einer Kündigung.
lg jeannie
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