Hallo,
Ein Mann war zuvor 3 Jahre und 7 Monate bei einem Unternehmen beschäftigt und ist derzeit seit 21 Jahren und 5 Monaten bei einem anderen Unternehmen beschäftigt.
Die Trennung vom ersten Arbeitgeber erfolgte in gegenseitigem Einvernehmen.
Hat er nun jetzt Anspruch auf 6 Wochen Urlaub – kann die frühere Beschäftigungszeit angerechnet werden?
Vielen Dank !
6 Urlaubswoche KV Metallgewerbe - Arbeiter
Re: 6 Urlaubswoche KV Metallgewerbe - Arbeiter
Unter diesen Umständen hat er Anspruch auf die 6. Woche, weil bis zu 5 Jahre Vordienstzeiten angerechnet werden (unabhängig vom damaligen Kollektivvertrag). Manche Dienstgeber wissen aber nichts von dieser Vordienstzeit, weshalb ihm im Bedarfsfall der Nachweis in Form des Versicherungsdatenauszug vorzulegen wären, damit man die 6. Woche gutgeschrieben bekommt. Im Gegensatz dazu ist es nur bei der Einstufung im Kollektivvertrag relevant, was man vorher gemacht hat.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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