Hallo,
Kommt man mit einer Vertretung eher in Invalditätspension?
Ich bin besachwaltet. Fast alle die ich dort kennengelernt habe sind in Invalditätspension.
Kommt man also wenn man besachwaltet ist und Geschäftsunfähig ist eher in die Invalditätspension?
Vertretung früher in Pension
Re: Vertretung früher in Pension
Das würde ich so nicht sehen. Denn sobald man eine gesetzliche Vertretungsperson hat, gilt man wieder als voll geschäftsfähig. Daher kommt es vielmehr auf die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit an, die unter die Hälfte als jene einer gesunden Person abfallen müsste (§ 255 Abs.1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ASVG).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Vertretung früher in Pension
Achso ok. Dann täusche ich mich da.
Ich bin Vertreten und da sind halt mindestens 50% eher 80% in Invalditätspension. Mich eingeschlossen.
Ich bin Vertreten und da sind halt mindestens 50% eher 80% in Invalditätspension. Mich eingeschlossen.
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Re: Vertretung früher in Pension
Bei der erhöhten Familienbeihilfe ist es auch nicht hilfreich?
Da muss man halt auserstande sein seinen Unterhalt zu verdienen.
Also Erwerbsunfähigkeit.
Ich sehe da keinen Unterschied zur Invalditätspension, sind aber anscheinend zwei Paar Schuhe.
Da muss man halt auserstande sein seinen Unterhalt zu verdienen.
Also Erwerbsunfähigkeit.
Ich sehe da keinen Unterschied zur Invalditätspension, sind aber anscheinend zwei Paar Schuhe.
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Re: Vertretung früher in Pension
Interessanter Punkt.. Ich denke auch, dass die Definition der Erwerbsunfähigkeit oft missverstanden wird, juristisch zählt ja nicht nur die Vertretung, sondern der tatsächliche Zustand der Leistungsfähigkeit. Hast du da vielleicht ein konkretes Beispiel aus der Praxis?alles2 hat geschrieben: ↑05.05.2025, 22:18Das würde ich so nicht sehen. Denn sobald man eine gesetzliche Vertretungsperson hat, gilt man wieder als voll geschäftsfähig. Daher kommt es vielmehr auf die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit an, die unter die Hälfte als jene einer gesunden Person abfallen müsste (§ 255 Abs.1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ASVG).
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Re: Vertretung früher in Pension
It's interesting that you've observed this correlation. I can see how having a legal guardian (Besachwalter) might make the process of applying for an invalidity pension (Invalditätspension) somewhat different. Perhaps the documentation required is more easily accessible, or the application itself is handled more professionally. I wonder if it's similar to finding the right accessories for an Eggy Car– you need the correct support and guidance to make things run smoothly! Good luck with your situation.
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