Keine Lohnzahlung bei Freistellung wegen Schlechtwetter
Keine Lohnzahlung bei Freistellung wegen Schlechtwetter
Ich arbeite in Österreich in der Gastro. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 36-Stunden-Woche mit 6 Tagen pro Woche. Die 6 Tage bin ich auch im Dienstplan eingetragen, werde aber regelmäßig kurzfristig angerufen, dass ich nicht kommen brauch, weil zu wenige Gäste da sind wegen Schlechtwetter. Für diese Zeit werde ich nicht bezahlt. Begründet wird das ganze, weil ich im Vormonat mehr Stunden gemacht habe und sich das ganze dadurch ja ausgleicht. Im Vertrag ist ein Durchrechnungszeitraum für die gesamte Saison (4 Monate) vereinbart. Ist das ganze so rechtens, dass ich immer wieder frei machen muss, obwohl ich im Dienstplan stehe? Es kam auch schon oft vor, dass ich auf Arbeit kam und gleich wieder gehen durfte.
Re: Keine Lohnzahlung bei Freistellung wegen Schlechtwetter
In solchen Situationen sollte man sich arbeitsbereit erklären. Dann ist es keine Dienstfreistellung und es dürfen keine Minusstunden geschrieben werden. Mehr dazu unter:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/Normalarbeitszeit/Wenn_der_Chef_keine_Arbeit_hat.html
Übrigens jene Anlaufstelle, wo man weitere Auskünfte erhält!
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/Normalarbeitszeit/Wenn_der_Chef_keine_Arbeit_hat.html
Übrigens jene Anlaufstelle, wo man weitere Auskünfte erhält!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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