Erhöhte Familienbeihilfe dauerhaft erhalten

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hanspeter12
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Erhöhte Familienbeihilfe dauerhaft erhalten

Beitrag von hanspeter12 » 14.04.2025, 15:41

Hallo,

Ich erhalte seit 4 Jahren die erhöhte Familienbeihilfe. Ich bin 37 Jahre alt. Ich bin Invalditätspension Empfänger. Alle 5 Jahre hat man eine Begutachtung beim Sozialministerium wo ich einen dauerhaften Behindertenpass mit 80% habe. Bekomme ich die erhöhte Familienbeihilfe dauerhaft?
Lg



alles2
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Re: Erhöhte Familienbeihilfe dauerhaft erhalten

Beitrag von alles2 » 14.04.2025, 17:11

Wenn im Pass bei "gültig bis:" unbefristet steht, kann ich die regelmäßige Begutachtung seitens des Sozialministeriumservices (SMS) nicht verstehen. Jene Personen, die ich kenne und denselben Vermerk haben, wurden nie wieder zum SMS zitiert. So lange der Grad der Behinderung nicht unter 50 % fällt, hast Du nichts zu befürchten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

hanspeter12
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Re: Erhöhte Familienbeihilfe dauerhaft erhalten

Beitrag von hanspeter12 » 14.04.2025, 17:19

Ich habe erst in 2 Jahren die Begutachtung beim Sozialministerium. Die vom Finanzamt meinte alle 5 Jahre Beegutachtung.

Bei Befristung steht bei mir unbefristed.
Hoffe ich werde nicht mehr Begutachtet, da kann ja auch ein nein rauskommen.

Anscheinend ist eine Überprüfung alle 5 Jahre vorgesehen aber bei dauerhaften Fällen eher nicht.

Mal schauen. Danke für die Infos.

hanspeter12
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Re: Erhöhte Familienbeihilfe dauerhaft erhalten

Beitrag von hanspeter12 » 14.04.2025, 17:37

Ich habe jedoch gelesen dass Personen in meinem Alter um erhöhte Familienbeihilfe zu bekommen nicht der Behindertengrad zählt sondern dass man ausserstande ist sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.

alles2
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Re: Erhöhte Familienbeihilfe dauerhaft erhalten

Beitrag von alles2 » 14.04.2025, 20:46

Für Ergänzungen vom vorherigen Beitrag bitte dessen Stift-Symbol oben rechts benutzen. Wenn man es genau nimmt oder nach § 8 Abs.5 bzw. 6 FLAG rechtlich sauber formuliert, stimmt es schon, dass man bei einem Kind erst dann beurteilen kann, ob voraussichtlich dauernde Unfähigkeit vorliegt, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, wenn es unter uneingeschränkten Umständen soweit ist. Trifft die dauernde Erwerbsunfähigkeit auch auf einen Erwachsenen zu, wird er auch einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % bekommen.

Schaut man sich § 8 Abs.5 FLAG genauer an, heißt es im letzten Satz, dass die erhebliche Behinderung spätestens alle fünf Jahre neu festzustellen ist, wenn nach Art und Umfang eine mögliche Änderung zu erwarten ist. Anscheinend ist man bei Dir genau zu dieser Einschätzung gekommen. Dann verstehe ich allerdings nicht, warum der Pass unbefristet ausgestellt wurde. Aber wer weiß, ob sich nicht das Finanzamt geirrt hat. Wir können das genauer beleuchten, sobald eine Begutachtung wirklich ansteht.
Zuletzt geändert von alles2 am 14.04.2025, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
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hanspeter12
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Re: Erhöhte Familienbeihilfe dauerhaft erhalten

Beitrag von hanspeter12 » 14.04.2025, 21:24

Ich hab mich beim Behindertenverband erkundigt.
Die meinte, dass Behindertengrad oder Invaldität nix aussagt.
Man muss Ausserstande sein sich selbst den Unterhalt zu verdienen, dann bekommt man die einfache Familienbeihilfe dauernd.
Die erhöhte dazu, wenn ein Behindertemgrad von 50 % besteht.

Im Erstgutachten vom Sozialministerium steht bei mir

Voraussichtlich dauerhaft ausserstande sich den Unterhalt zu verschaffen.

Müsste aber dann ein kompletter Pflegefall sein, was ich nicht Bin. Ich habe nur einen Pflegegrad von 30h pro Woche, habe ich feststellen lassen.

Ich hoffe natürlich, dass ich ohne Gutachten davonkommen. Es dauert noch 2 Jahre bis es ausläuft und ein Gutachten anstehen würde.

Danke für deine Hilfe.

alles2
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Re: Erhöhte Familienbeihilfe dauerhaft erhalten

Beitrag von alles2 » 14.04.2025, 22:22

So wäre das auch nicht zu verstehen gewesen. Ich wollte gesagt haben, dass man üblicherweise auch einen Grad der Behinderung bekommt, wenn man dauerhaft erwerbsunfähig ist. Es ist keinesfalls so gemeint, dass man dauerhaft erwerbsunfähig ist, sobald man einen Grad der Behinderung hat. Aber wie auch immer, das hilft Dir alles nicht weiter. Du machst Dir Sorgen über Dinge, die noch nicht sind und die man erst behandeln kann, wenn es soweit ist. Oben hatte ich einen Fehler eingebaut, indem dort statt § 6 FLAG nun der richtige Paragraph steht. Schau Dir § 8 Abs.6 FLAG an, wonach die Begutachtung nicht durch das Sozialministerium, sondern vom Sozialministeriumservice veranlasst wird.
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