Hi.
Ich bin seit 20.01 nach meiner Lehre offiziell arbeitslos. Es gab Arbeitsrechtliche Probleme mit der Firma, deswegen bin ich gegangen.
Ich bin nebenbei geringfügig selbständig, habe also genug zu tun in meiner Arbeitslosigkeit.
Seit 12.02.2025 bin ich offiziell arbeitslos und bekomme Leistungen. (Hatte noch Urlaub aus der Firma)
Die Vermittlungsvorschläge und Eigeninitiative Bewerbungen sind in Ordnung für mich, wobei ich etwa mindestens 50% davon wegen nicht zumutbarer Wegzeit ablehnen kann.
Nun (heute 20.03.2025) hat mir die Betreuerin beim AMS gesagt, nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit bin ich verpflichtet mich für einen Kurs vom AMS zu melden. Bis zum 03.04.2025 hätte ich Zeit mich für einen zu entscheiden.
Das sind absolute Deppenkurse mit Camps, erweckt den Eindruck als wären diese für Leute aus der Mittelschule gemacht worden, welche nur 5er haben und keine Lehrstelle finden können.
Ich bin auf meinem Gebiet (Cybersecurity Analyst) genug gebildet mit sämtlichen Auszeichnungen, Erfolgen und Zertifizierungen und habe so etwas nicht notwendig.
Das Problem ist nur, die großen Player, die Jobs auf diesem Gebiet anbieten sind relativ weit weg von mir und durch meine Selbständigkeit kommt nur Teilzeit in Frage, was hier ebenso noch schwerer ist.
Ich kann online zu diesen 3 Monaten und dem Kurs zwang nichts finden, hat hier jemand die rechtliche Grundlage oder selbst Erfahrung?
Was ist hier eine gute Möglichkeit für mich, sollte ich bis dahin noch keine Arbeit haben? Dieser Kurs ist eine absolute Zeitverschwendung für mich, dazu noch dass mein Arbeitslosengeld aus dem 3ten Lehrjahr berechnet wird und komplett lächerlich ist.
Wenn ich dort nicht erscheine, wird mir die Leistung gestrichen, betrifft das auch die Pflichtversicherung? Ich habe online gelesen, diese würde 6 Wochen weiter laufen, sofern ich das richtig verstanden habe.
Laut meinem WKO Chef müsste ich, falls ich doch dieses Jahr noch in die komplette Selbständigkeit gehe, alle Arbeitslosengeldbeträge zurück zahlen. Also für dieses Jahr fällt dies leider weg, wenn das so stimmt.
Keine Ahnung ob das pro Bundesland anders ist, ich bin aus Niederösterreich.
Liebe Grüße
Ergänzung:
Ich habe zu dieser Betreuerin nun Kontakt aufgenommen und folgende Antwort erhalten:
es gibt keine rechtliche Info zu den 3 Monaten.
Sie können jederzeit (auch schon ganz am Anfang Ihrer Arbeitslosigkeit) zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme verpflichtet werden, wenn das dem AMS unterstützend und sinnvoll erscheint.
Die Information dazu haben Sie in schriftlicher Form (Auf zum neuen Job))erhalten, bzw. wurde Ihnen der QR übermittelt, weil Sie nicht persönlich an der Erstinformationsveranstaltung teilgenommen haben.
Finde ich sehr schwach vom AMS, mir anfangs konkret 3 Monate zu nennen, und dann bei Recherche dazu offenzulegen, dass es so eine Richtlinie gar nicht gibt...
Was habe ich hier nun für eine rechtliche Option?
AMS - Kurszwang nach 3 Monaten?
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AMS - Kurszwang nach 3 Monaten?
Zuletzt geändert von mmittermayer am 20.03.2025, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: AMS - Kurszwang nach 3 Monaten?
Das mit der Schutzfrist von 6 Wochen findet sich auch hier im Forum einige Male. Eine einfache Wegzeit von 1 Stunde darf schon zugemutet werden. Es liegt im Ermessen des AMS, wann es eine Qualifizierungsmaßnahme anbietet und diese zu besuchen ist. In Deinem Fall ist man eben zu der Einschätzung gelangt, dass es nun Zeit wird. Das geht natürlich nicht mit dem ersten Tag der Arbeitslosenzeit. Es ist zuerst ein Betreuungsplan zu erstellen und sind Bewerbungen zu schreiben. Hält das AMS dann irgendwann Kursmaßnahmen für zweckmäßig, um ein Arbeitsplatz zu erlangen, dann hat man sich auf den Deal einzulassen, um weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen. Wird nicht mitgespielt, gibt es einen negativen Bescheid und es wird eine Sperre verhängt. Dagegen könnte man sich dann wehren und ausführen, warum der Kurs nicht zweckmäßig sein soll. Pauschal kann das nicht gesagt werden, weil es auch nützliche Kurse gibt, die die Qualifikationen, wenngleich auch in einem anderen Bereich, erhöhen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: AMS - Kurszwang nach 3 Monaten?
So etwas wie einen Betreuungsplan habe ich nie erhalten, mir wurde nur gesagt, ich solle mich aktiv 2x pro Woche bewerben und die zugewiesenen Bewerbungen machen.
Die Kurse haben keinerlei mit meinem Berufsgebiet zu tun.
Siehe hier: https://ibb.co/zWC4zM0t
Dies sieht für mich eher nach einem Plan einer Sonderschule aus.
Mir wurde gesagt es gibt nur 2 so generelle Kurse, ich habe dann gefragt, da ich dachte man hätte eine Auswahl für relevante Kurse, die man sich aussuchen könnte. Dies wurde verneint, am offenen Kursmarkt kann mir das AMS nur sowas anbieten.
Die Kurse haben keinerlei mit meinem Berufsgebiet zu tun.
Siehe hier: https://ibb.co/zWC4zM0t
Dies sieht für mich eher nach einem Plan einer Sonderschule aus.
Mir wurde gesagt es gibt nur 2 so generelle Kurse, ich habe dann gefragt, da ich dachte man hätte eine Auswahl für relevante Kurse, die man sich aussuchen könnte. Dies wurde verneint, am offenen Kursmarkt kann mir das AMS nur sowas anbieten.
Re: AMS - Kurszwang nach 3 Monaten?
Derartige Vereinbarungen sind bereits als Betreuungsplan zu sehen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld macht der AMS die Regeln unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das muss Dir nicht zwangsläufig schmecken und man soll sich nicht an die Leistung bzw. Notstandshilfe gewöhnen. Außerdem gilt der Berufsschutz nur für 100 Tage. Ich würde Dir folgenden Artikel empfehlen:
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitslosigkeit/Zumutbarkeitsbestimmungen.html
Eine Beschäftigung in einem anderen Beruf ist zumutbar, sofern ein bestimmtes Entgelt nicht unterschritten wird:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/wichtige-informationen-zu-ams-leistungen
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitslosigkeit/Zumutbarkeitsbestimmungen.html
Eine Beschäftigung in einem anderen Beruf ist zumutbar, sofern ein bestimmtes Entgelt nicht unterschritten wird:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/wichtige-informationen-zu-ams-leistungen
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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