Liebes Forum Team,
Ich wechsle in einen neuen Job. Für die neue Arbeit hab ich schon eine mündliche wie auch schriftliche Zusage erhalten. Mein neuer Arbeitgeber bat mich um Erledigung der einvernehmlichen Kündigung im alten Unternehmen. Dies strebte ich auch an mit der Bedingung bis 31.1 zu bleiben. Mir wurde seitens Filialleiter und auch Inhaber mündlich Zugesagt, dass dies passe. Ich soll lediglich eine einvernehmliche Kündigung schreiben. Dem kam ich nach und ich gab meinem neuen Arbeitgeber das Feedback das ich mit 3.2 anfangen könne.
Seither sind einige Wochen vergangen mit dem Schreiben und ich erhielt nichts schriftliches. Ich habe eine Zeugin die beweisen kann das nach telefonischer nachfrage hin, ob das mit 31.1 passe okay ginge.
Nach langen hin und her hatte ich gestern ein Gespräch mit der AK - diese könne mir nicht weiterhelfen. Der alte AG müsse dem nicht zustimmen, ist mir klar. Ebenso muss er einer Kündigung meiner seits nicht zustimmen? Stimmt das?
Bei einer fristlosen kann man mich auch klagen? Ich will doch einfach nur aus dem DV raus...
Lg
Einvernehmliche Auflösung
Re: Einvernehmliche Auflösung
Die AK-Auskunft stimmt! Du kannst sehr wohl nach § 1159 ABGB kündigen, aber unter Einhaltung von Frist und Termin laut Dienstvertrag. Dazu auch:
https://www.usp.gv.at/themen/mitarbeiter-und-gesundheit/beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses/kuendigung.html
Bei einer Fristlosen bekäme man weniger Urlaub ausbezahlt, Verlust der Sonderzahlungen droht und man könnte schadensersatzpflichtig werden. Im Arbeitsvertrag könnte weiters etwas von einer Vertrags- bzw. Konventionalstrafe stehen.
https://www.usp.gv.at/themen/mitarbeiter-und-gesundheit/beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses/kuendigung.html
Bei einer Fristlosen bekäme man weniger Urlaub ausbezahlt, Verlust der Sonderzahlungen droht und man könnte schadensersatzpflichtig werden. Im Arbeitsvertrag könnte weiters etwas von einer Vertrags- bzw. Konventionalstrafe stehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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