Kündigung befristeter Arbeitsvertrag

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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sophie.e
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Kündigung befristeter Arbeitsvertrag

Beitrag von sophie.e » 15.01.2025, 00:48

Hallo zusammen,

ich habe vor zu kündigen, aber habe Verständnisprobleme bei folgendem Teil des Arbeitsvertrags (Datum entfernt):

„Das Dienstverhältnis beginnt am xx und wird für die Dauer von 3 Monaten befristet. Es endet
daher mit dem xx, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf.
Nach Ende dieser Befristung gilt das Dienstverhältnis als unbefristet, sofern der Dienstgeber nicht erklärt, auf eine Verlängerung des Dienstverhältnisses zu verzichten.
Es wird vereinbart, dass das Dienstverhältnis innerhalb des ersten Monats sowohl vom
Dienstgeber als auch vom Dienstnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden kann. Hierbei handelt es sich um ein Probearbeitsverhältnis im eigentlichen Sinn.
Weiters wird vereinbart, dass nach Ablauf der Probezeit beide Vertragsparteien das Dienstverhältnis während der Befristung unter Einhaltung der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen schriftlich kündigen können. Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen in $1156 ABGB ab 01.10.2021 kann das Dienstverhältnis sowohl vom Dienstgeber, als auch vom Dienstnehmer zum 15. oder Letzten des Kalendermonats unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen in § 1159 ABGB gekündigt werden.
Die Kündigungsmöglichkeiten sind sachlich gerechtfertigt, insbesondere weil auch nach der Probezeit für beide Seiten die Erprobung und das gegenseitige Kennenlernen fortdauern und weil das Interesse des Dienstnehmers auf eine kurze Vertragsbindung und der damit eihergehenden Möglichkeit, kurzfristig ein anderes Dienstverhältnis einzugehen (Mobilitätsinteresse) berücksichtigt wird.“

Leider ist mir erst nach Ende der Probezeit bewusst geworden, dass ich nicht gut in den Betrieb passe. Deshalb würde ich gerne so schnell wie möglich kündigen. In wenigen Wochen ist allerdings die 3-monatige Befristung zu Ende. Folgende Formulierung verwirrt mich: „Das Dienstverhältnis beginnt am xx und wird für die Dauer von 3 Monaten befristet. Es endet daher mit dem xx [im Februar], ohne dass es einer Aufkündigung bedarf".

Meine Fragen dazu wären:

1. Bedarf es einer schriftlichen Kündigung meinerseits, wenn ich nach Ende der Befristung aus dem Dienstverhältnis austreten möchte oder reicht es, das nur mündlich mitzuteilen?
2. Folgt nach Ende der Befristung die 4-wöchige Kündigungsfrist?

Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!



alles2
Beiträge: 3837
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Kündigung befristeter Arbeitsvertrag

Beitrag von alles2 » 15.01.2025, 02:03

Du brauchst nichts weiter zu tun, als nach Ablauf der Befristung ohne Muh und Mäh nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen. Einige Teile betreffen vorwiegend jene Situation, wenn Du danach dennoch weiterarbeiten würdest und es der Arbeitgeber nicht untersagt. Dann geht das befristete Arbeitsverhältnis nämlich in ein unbefristetes über.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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