Hallo Leute,
Ich habe am 7.12.ein Schreiben über E-AMS bekommen,dass sich offene Fragen zu meinem Leistungsbezug ergeben haben - ich hätte mich nicht ordnungsgemäß beworben und daher wird mein Bezug ab 6.12.vorrübergehend gesperrt. Am 8.1.2025 habe ich erst einen Termin,um diese offenen Fragen zu klären. Was würdet ihr für Schritte empfehlen? Die AK war hier nicht besonders hilfreich. Es handelt sich hierbei übrigens um eine Stelle,bei der ich mich bewusst nicht beworben habe. Ich wurde damals quasi von der Schwesterfirma fristlos (selbst verschuldet)entlassen und der GF bzw die Firma kennt meine Gschichte.
Danke fürs Lesen und eure Empfehlungen! LG Katharina
AMS Bezugssperre
Re: AMS Bezugssperre
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man arbeitswillig sein. Nach § 9 Abs.4 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) ist eine von der regionalen Geschäftsstelle vermittelte Beschäftigung selbst auch dann zumutbar, wenn eine Wiedereinstellungszusage von einem früheren Arbeitgeber erteilt wurde. Daher kann ich die AK schon verstehen. Dem potentiellen Arbeitgeber ist selbst die Entscheidung zu überlassen, sich ausreichend über Dich kundig zu machen und ob man es mit Dir in einem anderen Posten versucht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: AMS Bezugssperre
Sperre wurde nach meiner Begründung wieder aufgehoben.
Re: AMS Bezugssperre
Man muss aufpassen, ob die Sperre wirklich aufgehoben wurde, die Sperrdauer einfach nur zwischenzeitlich abgelaufen ist oder Dir während einer aufrechten Sperre ein berücksichtigungswürdiger Nachsichtsgrund zugelassen wurde und Du somit dennoch die Leistung ausbezahlt bekommen hast. Das macht nämlich alles einen Unterschied!
Wie hat denn der AMS die vermeintliche Aufhebung der Sperre begründet? Das wäre nämlich der interessantere Teil!
Wie hat denn der AMS die vermeintliche Aufhebung der Sperre begründet? Das wäre nämlich der interessantere Teil!
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Re: AMS Bezugssperre
Ok,gute Frage - das hatte ich so nicht am Schirm. Da noch am selben Tag,an dem ich beim Ams den Termin hatte,die Nachzahlung angewiesen wurde,bin ich davon ausgegangen,die Sperre wurde aufgehoben.
Re: AMS Bezugssperre
Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 10 Abs.3 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz). Ob die Sperre zur Gänze aufgehoben wurde, ist auch deshalb wichtig zu erfahren, weil bei einer späteren Pflichtverletzung die Sperrfrist dann 6 oder 8 Wochen beträgt (§ 10 Abs.1 AlVG) und man bei einer dritten Leistungssperre vom AMS abgemeldet werden kann und (nach einer Schutzfrist von 6 Wochen) nicht mehr krankenversichert wäre.
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Re: AMS Bezugssperre
Sperre wurde nach meiner Begründung zur Gänze aufgehoben. LG
Re: AMS Bezugssperre
Dann könntest Glück gehabt haben, wenn der AMS bei der Firma nachgefragt haben sollte, ob sie Dich nehmen würden, und es daraufhin verneint wurde.
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