Sehr geehrtes Forum.
Ich bin Landesbedienstete (Steiermark) und arbeite in einem großen Krankenhaus in Graz. Nachdem es Ungereimtheiten/Schwierigkeiten bei einer internen Versetzung gab und zwischen den Zeilen von "Notizen über Mitarbeiterverhalten" (über mich, erstellt von Führungskräften) im Personalakt die Rede war, würde ich gerne in diesen Einsicht nehmen. Vorweg, ich wurde nie abgemahnt, verwarnt etc und ich weiß auch nicht, ob ich durch die Akteneinsicht diese "Notizen" zu Gesicht bekommen würde, aber gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage für mein Begehren nach Einsicht? Wenn ja, hätte ich dann auch das Recht ALLES einzusehen. Vielen Dank im Voraus.
Personalakte
Re: Personalakte
Nach § 58 Abs.7 B-BSG (Bundes-Bedienstetenschutzgesetz) hat der Dienstgeber jedem Bediensteten zu den ihn persönlich betreffenden Aufzeichnungen und Unterlagen Zugang zu gewähren und auf Verlangen Kopien davon auszuhändigen. Auch der Betriebsrat hat nach § 89 Z 4 ArbVG (Arbeitsverfassungsgesetz) das Recht, in die Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen, die die Arbeitnehmer betreffen und rechtlich vorgeschrieben sind.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Personalakte
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