Hallo, ich bin seit 13 Jahren angestellt bei meinem Arbeitgeber, welcher nun ein Insolvenzverfahren eröffnet hat. Es schaut nach Schließung aus, voraussichtlich Jänner oder Februar 2025.
Ich bin schwanger im 4. Monat und habe Geburtstermin am 18. Mai 2025.
Ich hätte gerne das gehaltsabhängige Kinderbetreuungsgeld beantragt nach der Geburt, das geht aber nur wenn ich 6 Monate rückwirkend Gehalt erhalten habe. Ich habe zwar auf Grund der Jahre drei Monate Kündigungsfrist, aber vermutlich wird es sich genau nicht ausgehen. Ich würde um viel Geld umfallen…. das bereitet mir Sorgen.
Gibts es hier irgendeinen Ausweg wie zB um frühzeitigen Mutterschutz „anzusuchen“?
Ich bin für jegliche Info dankbar!
Lg
schwanger während Insolvenzverfahren
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Re: Schwanger während Insolvenzverfahren
Für den vorzeitigen Mutterschutz nach § 3 Abs.3 MSchG (Mutterschutzgesetz) müsste das Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sein und ein Facharzt die Freistellung gut begründen, was dem Amtsarzt des Wohnsitzes oder Arbeitsinspektionsarzt der Betriebsstätte vorzulegen wäre.
Solltest Du zu Beginn des Mutterschutzes Arbeitslosengeld (55% des Nettoeinkommens) beziehen, bekommst Du das 80% höhere Wochengeld, womit man dann ungefähr auf den vorherigen Lohn kommen würde. In Deinem Fall sollte sicherheitshalber doch die Arbeiterkammer aufgesucht werden. Nicht nur wegen dem einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (KBG), sondern auch der Kündigungsentschädigung im Rahmen einem berechtigten vorzeitigen Austritt.
Solltest Du zu Beginn des Mutterschutzes Arbeitslosengeld (55% des Nettoeinkommens) beziehen, bekommst Du das 80% höhere Wochengeld, womit man dann ungefähr auf den vorherigen Lohn kommen würde. In Deinem Fall sollte sicherheitshalber doch die Arbeiterkammer aufgesucht werden. Nicht nur wegen dem einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (KBG), sondern auch der Kündigungsentschädigung im Rahmen einem berechtigten vorzeitigen Austritt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: schwanger während Insolvenzverfahren
Mit der Arbeiterkammer bin ich laufend in Kontakt, habe nur das Gefühl, ich bin dort auch nur eine Nummer bzw. haben die das Detailwissen auch nicht.
Ich will mich halt selbst auch informieren.
Das mit dem vorzeitigen Mutterschutz ist mir klar, aber wie wäre dann die Berechnung?
Ich will mich halt selbst auch informieren.
Das mit dem vorzeitigen Mutterschutz ist mir klar, aber wie wäre dann die Berechnung?
Re: schwanger während Insolvenzverfahren
Falls Du jetzt nicht irgendwelche zeitliche Berechnungen meinst, dann gebe ich Dir das mal mit an die Hand:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/basisinformationen-kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
Ab Seite 25 der Broschüre "Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus", welche man dort ganz unten findet, ist es übersichtlicher gestaltet. Bei der Arbeiterkammer gibt es (telefonisch) die Möglichkeit, sich mit der Lohnsteuerberatung verbinden zu lassen, der Dir nähere Auskünfte geben könnte.
Kann jetzt nicht herauslesen, ob Du das mit dem vorzeitigen Mutterschutz erst jetzt verstanden hast oder Du schon vorher schon darüber Bescheid wusstest. Aber nachdem Du es in den Raum geworfen hattest, habe ich nur erklären wollen, warum das nicht so einfach ist. Ferner wollte ich als möglichen Ausweg des berechtigten vorzeitigen Austritts nahelegen, warum das mit dem KBG relativ sein könnte, wenn man aufgrund der Insolvenz vorher beim AMS gemeldet ist.
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/basisinformationen-kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
Ab Seite 25 der Broschüre "Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus", welche man dort ganz unten findet, ist es übersichtlicher gestaltet. Bei der Arbeiterkammer gibt es (telefonisch) die Möglichkeit, sich mit der Lohnsteuerberatung verbinden zu lassen, der Dir nähere Auskünfte geben könnte.
Kann jetzt nicht herauslesen, ob Du das mit dem vorzeitigen Mutterschutz erst jetzt verstanden hast oder Du schon vorher schon darüber Bescheid wusstest. Aber nachdem Du es in den Raum geworfen hattest, habe ich nur erklären wollen, warum das nicht so einfach ist. Ferner wollte ich als möglichen Ausweg des berechtigten vorzeitigen Austritts nahelegen, warum das mit dem KBG relativ sein könnte, wenn man aufgrund der Insolvenz vorher beim AMS gemeldet ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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