Hallo,
Ich hätte bitte eine rechtliche ernste Frage,
Ich bin im Einzelhandel Tätig, Modebranche, habe meine Einkommen Stufe auf Verwendungsgr. D
Darf jetzt die Firma einfach so hergehen und uns in der Gehaltstabelle rückstufen auf Gruppe C ?
Wäre dieses in Österreich/steiermark dann überhaupt rechtens?
Und muss dies mit uns abgeklärt werden oder dürfen die das einfach?
BItte um Hilfe
danke
Lg Petz
Gehaltstabelle Rückstufung, Gehaltskürzung
Re: Gehaltstabelle Rückstufung, Gehaltskürzung
Einseitig geht das natürlich nicht und es gilt das, was dienstvertraglich vereinbart wurde; egal ob Handelsangestellter oder - arbeiter. Sollte der Fall tatsächlich so eintreten, wäre die Arbeiterkammer ein gangbarer Weg.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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