Hallo,
ich hätte da eine Frage, was die Auslegung des KV-Gehalts auf Teilzeitbeschäftigung angeht.
Meine Frau ist Wiedereinsteigerin und hat sich um einen Teilzeitjob in der Textilindustrie beworben.
Ihr Einstufung ist lt. Dienstvertrag VG III und 6 VGJ., gültig ist KV Textilindustrie.
Lt. KV Textilindustrie steht dafür ein Bruttolohn von 2.365,21 € zu (für 38,5h).
Wegen Kinderbetreuung ist sie aber nur 13 Stunden angestelt (4x vormittags).
Breche ich jetzt den KV-Lohn auf 13h runter, dann sagt mir mein Rechner, dass ca. 798€ Bruttolohn rauskommen müsste.
Lt. Dienstvertrag bekommt sie aber nur 650€ brutto, also doch deutlich weniger.
Meine Frage schlicht und einfach: ist das zulässig ???
Sollten die KV-Gehälter nicht Untergrenzen sein und immer gültig sein, solange der KV auch gültig ist ??
Kann mir da wer helfen ??
Danke !!!
mfg
Andi
Berechnung Mindestlohn bei Teilzeit
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- Registriert: 01.06.2018, 19:54
Re: Berechnung Mindestlohn bei Teilzeit
Hallo,
wenn (wie geschildert) die Einstufung so zutrifft, liegt eindeutige eine Unterentlohnung vor. Ist also natürlich nicht zulässig. Die KV-Gehälter sind Mindestgehälter und dürfen nicht unterschritten werden.
Am besten direkt mit dem Arbeitgeber klären, wenn keine Bereitschaft zur Bereinigung besteht, die Arbeiterkammer einschalten.
Lg
wenn (wie geschildert) die Einstufung so zutrifft, liegt eindeutige eine Unterentlohnung vor. Ist also natürlich nicht zulässig. Die KV-Gehälter sind Mindestgehälter und dürfen nicht unterschritten werden.
Am besten direkt mit dem Arbeitgeber klären, wenn keine Bereitschaft zur Bereinigung besteht, die Arbeiterkammer einschalten.
Lg
Re: Berechnung Mindestlohn bei Teilzeit
Ich hatte einen ähnlichen Zweifel
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