Befristeter Vertrag, vorzeitige/grundlose Kündigung Volontärvertrag

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Herr_so_und_so
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Befristeter Vertrag, vorzeitige/grundlose Kündigung Volontärvertrag

Beitrag von Herr_so_und_so » 04.07.2018, 11:45

Hallo und vorab Danke für die fachmännische Diskussion ;)

Hallo zusammen.

Ich (31 J.) habe in einer Agentur als Volontär ("Arbeitsvertrag Volontär") begonnen (mit gesetztlichem Mindestlohn vergütet) und das Volontariat wurde ursprünglich auf 12 Monate festgesetzt mit einer Probezeit von 6 Monaten und einer anschließenden Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Frage 1.)
Kann/Darf einem Volontär innerhalb seines Volontariats überhaupt nach 4 Wochen nach Ablauf der Probezeit und ohne triftigen Kündigungsgrund überhaupt gekündigt werden? (falls nein, wäre die Klausel mit der Kündigungsfrist von 4 Wochen in einem Volontär Arbeitsvertrag dann grundsätzlich unwirksam?)

Kurz vor Ablauf der regulären 12 Monate wurde mein Volontariat vertraglich (mit beidseitigem Einvernehmen, da ich für mich in dem Moment keine Alternative sah) einfach um weitere ca. 10 Wochen verlängert.
Kurz vor Ablauf dieser Verlängerung wurde mein Volontariat vertraglich (erneut mit beidseitigem Einvernehmen) einfach um weitere 9 Monate verlängert. Beide Vertragsverlängerungen wurden im Arbeitsvertrag nicht weiter begründet und wieder unter Angabe einer 4-wöchigen Kündigungsfrist für beide Seiten.

Frage 2.)
Ist sowas grundsätzlich überhaupt rechtens? (muss z. B. bei einer (wiederholten) Verlängerung von befristeten Verträgen nicht zumindest der Grund für die Befristung im Arbeitsvertrag expliziet genannt werden..?)
Was wäre die rechtliche Konsequenz daraus? Stünde mir hier ggf. ein Anrecht auf Entfristung zu?

Frage 2.2) mit Bezug auf Frage 1.)
Wie verhält es sich im Falle solcher Verlängerungen eines Volontär Arbeitsvertrags bzgl. der Kündigungsfrist? Würde ggf. dann auch im Falle einer Vertragsverlängerung des Volo-Vertrags ggf. ein (vermeintlichen) Kündigungsschutz für beide Seiten (Arbeitgeber - Arbeitnehmer) bestehen?

Frage 3.)
Nun wurde mir 6 Monate vor Ablauf meines befristeten Vertrags gekündigt mit der (fadenscheinigen) "betriebsbedingten" Begründung, da die Agentur etwas umstrukturieren müsse/wolle. Allerdings ist die Agentur aufgrund schlechter Zahlen auf keinen Stellenabbau angewiesen, da noch in der selben Woche kurz vor meiner Kündigung zwei weitere Mitarbeiter eingestellt wurden.

Ist diese Kündigung ohne nachvollziehbaren, triftigen Grund überhaupt so ohne weiteres Möglich.
Oder hätte ich womöglich das Recht auf eine Art Finanzausgleich für die restlichen 6 Monate meines befristeten Arbeitsvertrags? (in Form einer bezahlten Freistellung oder einem Aufhebungsvertrag mit entsprechender, einmaligen Auszahlung o. ä. ..?)

Welche rechtliche Handhabe stünde mir in diesem Fall ggf. zu?

Mein Arbeitgeber ist ein kleines deutsches Unternehmen (mit Sitz in DE) und mit weniger als 10 Angestellten. Greifen hierdurch womöglich etwaige Sonderregelungen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei meinem Anliegen weiterhelfen können.

Vielen Dank & herzliche Grüße.



Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Re: Befristeter Vertrag, vorzeitige/grundlose Kündigung Volontärvertrag

Beitrag von Andreas Hofer4 » 04.07.2018, 12:51

Was ich hier nicht beantworten kann, ob deutsches oder österreichisches Arbeitsrecht zur Anwendung kommt.
Ich kann nur zur österreichischen Rechtslage Stellung beziehen.

In Österreich brauche ich für die Kündigung eines DV keinen Grund angeben. Unter Einhaltung der Kündigungsfristen und Termine kann das DV von beiden Parteien ohne Begründung aufgelöst werden.

Befristung: werden mehrere befristete DV hintereinander ohne sachliche Begründug abgeschlossen, so gelten diese als ein unbefristetes DV, welches wieder durch Kündigung aufgelöst werden kann.

Aus ihren Schilderungen stellt sich mir der Fall so dar, dass es sich um ein unbefristetes DV handelt, welche vom Dienstgeber durch Kündiung aufgelöst wurde. Allfällige Ansprüche könnten nur dann entstanden sein, wenn der Dienstgeber sich an vorgeschriebene Kündigungsfristen oder -Termine nicht gehalten hätte (Kündigungsentschädigung). - Alles voraussgesetzt, es kommt österr. Recht zur Anwendung.

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