Unzulässige Vertragsklausel?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
JoBier
Beiträge: 1
Registriert: 30.10.2015, 12:12

Unzulässige Vertragsklausel?

Beitrag von JoBier » 30.10.2015, 12:33

Werte Forenteilnehmer,

ich hätte eine Frage zu Vertragsklauseln.

Nehmen wir an, Arbeitnehmer K. schliesst als Deutscher mit einer österreichischen Firma einen Rahmenvertrag und einen Einzelvertrag.
Beide unterzeichnen am 24.06.2015

_____________________________
Im Einzelvertrag steht folgender Passus:
Der Startzeitpunkt für die operative Zusammenarbeit ist voraussichtlich der 01.08.2015 und die geplante Laufzeit beträgt 6 Monate.

Der Auftragnehmer erklärt sich bereit bis zum 31.01.2016 eine abrufbare Leistungskapazität von 100 Leistungstagen bereit zu halten. Sollte der Vertrag während seiner geplanten Laufzeit gekündigt werden gilt diese Verpflichtung anteilig.

Der vorliegende Vertrag enthält keine Verpflichtung des Auftraggebers Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen bzw. abzurufen.

Es wird vereinbart, dass beide Vertragsparteien diesen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten, jeweils zum Monatsende, kündigen können.

Aus wichtigem Grund kann das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfirst vorzeitig aufgekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere die Eröffunung eines Ausgleichs- oder Konkusverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers oder Auftraggebers, die Abweisung eines Antrages auf die Eröffung des Konkursverfahrens über das Vermögen...
das Verbot der Tätigkeit duch Gericht oder Behörde, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wie Verstösse gegen das Geheimhaltungsgebot.
Der Auftraggeber behält sich das REcht vor, bei Vertragsabbruch duch den Auftragnehmer von diesem Schadenersatz in nachzuweisender Höhe zu verlangen und unabhängig davon rechtliche Schritte einzuleiten.

__________________

Nach längerem Hinhalten und Verschieben des Startzeitpunktes (mündlich) werde K. gesagt, dass der Vertrag nicht zu stande käme, da der Kunde des Auftraggebers abgesprungen sei.

K. seien natürlich durch das Freihalten seiner Arbeitskraft einige Aufträge entgangen.

Meine Fragen dazu:
1. Ist es möglich, eine derart einseitige Vertragsklausel aufzunehmen, wonach dem Auftraggeber keinerlei Verpflichtungen entstehen?

2. Hat K. das Recht seine Arbeitskraft für 3 Monate in Rechnung zu stellen?

3. Wenn nein, könnte er zumindest Schadenersatz für die entgangenen Aufträge geltend machen?

Herzlichen Dank schonmal!



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste