Hallo Leute,
Bitte um kurze Info, ob es zulässig ist, wenn der Arbeitgeber eine Zeiterfassung mittels Fingerabdruck am Arbeitsplatz installieren will.
Kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren?
Es ist ein kleiner Betrieb ohne Betriebsrat.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Fingerprint bei Zeiterfassung zulässig?
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- Registriert: 01.12.2008, 07:23
Die Zugangskontrolle des Personals eines Krankenhauses mittels personenbezogener biometrischer Daten (Fingerscanning) berührt die Menschenwürde und bedarf daher gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG der Zustimmung des Betriebsrates oder Betriebsausschusses (OGH 9 ObA 109/06d).
Ist kein Betriebsrat bzw Betriebsausschuss eingerichtet, so bedarf die Einführung der Zustimmung der Mitarbeiter.
Ist kein Betriebsrat bzw Betriebsausschuss eingerichtet, so bedarf die Einführung der Zustimmung der Mitarbeiter.
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