Hallo,
ich hätte eine Frage zu folgendem Fall:
In einem großen Unternehmen mit betriebseigenem Kollektivvertrag, wird durch Zustimmung des Betriebsrates und erreichen der Mehrheit bei einer Betriebsabstimmung der Kollektivvertrag in mehreren Punkten verschlechtert.
Diese wären zB. Kündigung der Betriebspension, Übergang in Abfertigung Neu (erworbene Abfindungsstufen werden "eingefroren") Herabsetzen der Gehaltsceiling´s usw.
Welche Möglichkeiten hat nun ein einzelner Mitarbeiter (oder eine Gruppe) sich gegen diesen neuen KV zu wehren?
Besteht die Möglichkeit das Unternehmen, ohne Verlust der Abfindung, zu verlassen?
lg
Martin
Änderung eines Kollektivvertrages anfechten???
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