Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Thema Scheinselbständigkeit. Wie müsste folgende Tätigkeit aussehen, um von der Finanz/SV nicht als scheinselbständig definiert zu werden:
"Fahrradkurier XY hat einen Gewerbeschein und ist für Auftraggeber ABC unterwegs. Er wird durch den Auftraggeber disponiert und ist weisungsgebunden. Keine weiteren Auftraggeber."
Reicht es mehrere Auftraggeber zu haben? Wäre eine Auftragvergabe an die Kuriere mittels Smartphone App hilfreich (der Kurier entscheidet selber, welchen Auftrag er fährt)?
Danke!
a.
Scheinselbständigkeit
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