Gewohnheitsrecht

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
anonym_m85
Beiträge: 3
Registriert: 30.09.2013, 10:30

Gewohnheitsrecht

Beitrag von anonym_m85 » 30.09.2013, 10:34

Guten Morgen!

Berufliche Basis: Ich bin in einem Rettungsdienst tätig, habe den Rot-Kreuz (RK) Kollektivvertrag und werde als Arbeiter geführt.

"Sachverhalt": Ich habe seit letzten Jahr August immer 12 Wochen "Springer" Dienst und 12 Wochen "Turnus" Dienst (mit Nacht-, Sonn- und Feiertagszulagen). Jetzt aber bin ich nur 4 Wochen im "Turnus" Dienst und komme dann wieder in den "Springer" Dienst.

Frage: Kann ich das Gewohnheitsrecht diesbezüglich geltend machen? Meine Betriebsräte (BR) sind unentschlossen. BR1 sagt dass das Gewohnheitsrecht nur angewendet werden kann wenn der Dienst gleichbleibend über ein Jahr ist, und der BR2 meint dass das Gewohnheitsrecht ab der 13ten "gleichbleibenden"/"Turnus" Woche angewendet werden kann. Ich erfülle beide "Antworten" meiner Betriebsräte da ich schon als Vertretung 15 Wochen "Turnus" Dienst hatte (wo ich aber für einen Kollegen 2 Tage getauscht habe), und seit über einem Jahr die abwechselnden 12 Wochen habe.

Vielen Dank schon einmal für die Antwort



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste