Hallo allerseits,
bin neu hier und habe auch gleich eine Frage, hoffe ihr könnt mir helfen:
Von Beruf bin ich SAP-Berater, meine Tätigkeit unterliegt dem Kollektivvertrag 2013 für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.
Laut meinem Dienstvertrag wurde ich in die Tätigkeitsfamilie ST1 eingestuft, obwohl vielmehr ST2 auf mich zutrifft (Berufserfahrung vorhanden, Tätigkeit umfasst Analyse, Planung, Beratung,...).
Nun zu meiner Frage: Was für Auswirkungen genau hat die Tätigkeitsfamilie? Gibt es durch meine niedrigere Einstufung irgendwelche Nachteile für mich? Oder regelt dies rein das kollektivrechtliche Mindestgehalt (was mir prinzipiell egal sein kann, da mein Gehalt ohnehin darüber liegt)...
Vielen Dank!
Lg, Franz
Einstufung Tätigkeitsfamilie ST1 vs. ST2 laut IT-KV
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- Registriert: 11.07.2013, 08:19
Der Kollektivvertrag regelt (bezüglich deiner Frage!) nur das Mindestgehalt und die Vorrückstufen. Z.B. bei ST2 Einstiegsstufe müsstest du nach 3 Jahren auf ST2 Regelstufe vorgereiht werden. Bei der Vorrückung erhöht sich dann dein Mindestgehalt, wovon du real nicht unbedingt einen Vorteil haben musst! Ich vermute mal, dass dein Gehalt so hoch sein wird, dass du dir darum keine Sorgen machen musst.
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- Beiträge: 4
- Registriert: 11.07.2013, 08:19
Ich war mir nicht sicher ob ST1 / ST2 sich lediglich auf Mindestgehalt und Vorrückung bezieht (was für mich irrelevant ist, da darüber), oder ob der DG sich durch die Zuordnung besser stellt z.B. steuerliche Vorteile,...
Letzterer Fall wäre bei neuerlichen Gehaltsverhandlungen interessant gewesen, nach dem Motto "Ok, du darfst mich niedriger einstufen und hast dadurch einen Vorteil, dafür bekomme ich xyz mehr)
Vielen Dank für die Info jedenfalls!
Lg, Franz
Letzterer Fall wäre bei neuerlichen Gehaltsverhandlungen interessant gewesen, nach dem Motto "Ok, du darfst mich niedriger einstufen und hast dadurch einen Vorteil, dafür bekomme ich xyz mehr)
Vielen Dank für die Info jedenfalls!
Lg, Franz
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