Guten Abend,
ich bin neu hier und habe gleichzeitig ein Problem.
Folgendes: am 30.9.2011 wurde mir in einem Krankenstand nach einem Arbeitsunfall gekündigt. Wusste ich zu der Zeit aber noch nicht. Ich habe mich am ersten Tag noch direkt Krankschreiben lassen. Als ich meine damalige Bezirksleitung danach gefragt habe teilte sie mir mit das sie die Krankmeldung nicht brauchen würde. Ich hab bei knapp 40 Überstunden und noch 20 Urlaubstagen eine Abschlusszahlung von knappen 300€ bekommen in der alles inkl. aliquotes Weihnachtsgeld enthalten wäre.
Am 5.10.2011 habe ich meine Bezirksleitung angerufen weil ich nichts mehr gehört hatte. Sie teilte mir mit das ich vor 4 Tagen die schriftliche Kündigung erhalten hätte. An eine Adresse in der ich seit 2 Monaten nicht mehr Wohnhaft war. Ich habe aber noch im Juli einen Vertrag von jenem Arbeitsgeber erhalten der an die neue Adresse geschickt wurde. Ich verstehe die ganze Sache nicht ganz. Nach einem Anruf an der Personalabteilung, warum ich kein Krankengeld erhalten habe und nur eine so geringe Abschlusszahlung teilte sie mir mit ich muss meine Krankmeldung doch vorlegen, ansonsten könnte sie gar nichts in die Wege leiten was dieses betrifft. Gesagt, getan. Am selben Tag noch abgeschickt. war der 10.11.2011. . Sie hat die Krankmeldung auch direkt an die Krankenkasse weitergeleitet.
Nun stellt sich mir die Frage, habe ich überhaupt eine Chance das Krankengeld noch zu erhalten bzw. eine erneute Abschlusszahlung in der wirklich alles enthalten ist?
Mit freundlichen Grüßen
Probleme mit Abschlusszahlung und Krankengeld
Das ist absolut ein klarer Fall für die AK!! Unbedingt hingehen, falls Du es noch nicht getan hast! Du darfst im Krankenstand nicht gekündigt werden!! Ich hatte den selben Fall, bin im Krankenstand gekündigt worden ohne das die mich überhaupt darüber informiert haben. Kriege jetzt erstens noch ausständigen Lohn, zweitens 6 Wochen lang Krankengeld und Schadensersatz für die unrechtmäßige Kündigung!
Hallo!
Habe gerade jetzt erst dein Problem gelesen. Ich weiß jetzt zwar nicht, ob und wie es ausgegangen ist, aber ich möchte hier richtigstellen, dass eine Kündigung im Krankenstand sehr wohl möglich ist, wenn sie fristgerecht ausgesprochen wurde. Eine Entschädigung steht also zu, wenn die Fristen nicht eingehalten wurden.
Was mich aber stutzig macht, ist die Tatsache, dass deine Krankmeldung nicht verlangt wurde. Du wärst verpflichtet gewesen, diese sofort an das Personalbüro weiterzuleiten, egal, was die Bezirksleitung sagt.
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, wäre das Unternehmen auch verpflichtet gewesen, innerhalb von drei Tagen eine Anzeige an die AUVA zu machen, was dann natürlich auch einen Überprüfung der Unfallursache zur Folge gehabt hätte. Das ist auch deshalb wichtig, da du - falls du bleibende Schäden nach dem Unfall davonträgst - der Anspruch auf eine Unfallrente gewahrt bleibt. Die Meldung liegt allerdings in der Verantwortung des Unternehmens.
Lg Patriotin
Habe gerade jetzt erst dein Problem gelesen. Ich weiß jetzt zwar nicht, ob und wie es ausgegangen ist, aber ich möchte hier richtigstellen, dass eine Kündigung im Krankenstand sehr wohl möglich ist, wenn sie fristgerecht ausgesprochen wurde. Eine Entschädigung steht also zu, wenn die Fristen nicht eingehalten wurden.
Was mich aber stutzig macht, ist die Tatsache, dass deine Krankmeldung nicht verlangt wurde. Du wärst verpflichtet gewesen, diese sofort an das Personalbüro weiterzuleiten, egal, was die Bezirksleitung sagt.
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, wäre das Unternehmen auch verpflichtet gewesen, innerhalb von drei Tagen eine Anzeige an die AUVA zu machen, was dann natürlich auch einen Überprüfung der Unfallursache zur Folge gehabt hätte. Das ist auch deshalb wichtig, da du - falls du bleibende Schäden nach dem Unfall davonträgst - der Anspruch auf eine Unfallrente gewahrt bleibt. Die Meldung liegt allerdings in der Verantwortung des Unternehmens.
Lg Patriotin
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste